IU Advanced Workbook: Sozialgeschichte, Philosophie, Ethik – Bewertung 97 von 100 Punkten!

IU Advanced Workbook: Sozialgeschichte, Philosophie, Ethik - Bewertung 97 von 100 Punkten!
Wow, 97 von 100 Punkten.

So wurde das IU Advanced Workbook Sozialgeschichte, Philosophie, Ethik (DLBSASPE01) bewertet, welches wir dir heute vorstellen.

In der Regel findest du hier auch die Kommentare zum Workbook und Tipps zur Verbesserung.

Aber was gibt es bei der Note 1,0 noch zu meckern und zum Verbessern?

Legen wir direkt los.

Hier findest du ein weiteres Beispiel Workbook – IU Sozialgeschichte

Hinweis: Sei ehrlich und kopiere nichts. Dies führt zum Plagiat und deine Arbeit wird mit nicht bestanden bewertet.

Beachte: Folgend findest du die Antworten der einzelnen Aufgaben. Da die Fragen dem Urheberrecht der IU unterliegen, dürfen diese nicht veröffentlicht werden.

Beispiellösung Workbookaufgabe 1

Die heutigen ethischen Prinzipien bedeuten: nicht schaden („primum nil nocere“), wohltun, gerecht sein, Autonomie achten und verschwiegen sein. Zusätzlich zu den allgemeinen moralischen Normen und Ethiktheorien, die sich auch in Rechtsgrundlagen bzw. Übereinkünften wiederfinden, gibt es spezifische Anforderungen für spezielle Berufsfelder. Speziell medizinethische Prinzipien sind Aufklärungspflicht, Pflicht zur Fortbildung, Pflicht zur Qualitätssicherung und Sorgfaltspflicht (Buscher, 2014).

Eines der bekanntesten ethischen Prinzipien ist der Ethikkodex der Medizin. Er ist auf den Eid von Hippokrates von Kos (460-377 v. Chr.) zurückzuführen. 1948 wurde dieser durch eine Neuformulierung des Genfer Weltärztebundes zum Genfer Gelöbnis, welches öfters – zuletzt  2017 – aktualisiert wurde.

Die Prinzipien der heutigen Zeit sind aus den Prinzipien der Zeit von Hippokrates von Kos abzuleiten; spätestens als das Genfer Gelöbnis vom Weltärztebund verabschiedet wurde.

An dieser Stelle ist ein der original Arbeit folgendes Bild eingefügt: https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/_old-files/downloads/pdf-Ordner/International/bundersaaerztekammer_deklaration_von_genf_04.pdf

Allerdings gibt es immer noch ethische und moralische Diskrepanzen. So ist in Deutschland ein Schwangerschaftsabbruch nach § 218 StGB grundsätzlich verboten, es sei denn, es sind bestimmte Bedingungen (z.B. medizinische oder kriminologische Indikatoren) vorhanden. Anders als in anderen Ländern ist in Deutschland nach § 216 StGB die aktive Sterbehilfe verboten und demnach dem Eid von Hippokrates von Kos gleichzusetzen.

Die Aktualität der ethischen Prinzipien von Hippokrates von Kos ist nur bedingt gegeben. Hippokrates von Kos war zu seiner Zeit im Denken sehr fortschrittlich. Allerdings hat sich unsere Medizin weiterentwickelt und unsere moralische Sichtweise verändert. Trotzdem gibt es auch heute noch ethischen und moralischen Diskussionsbedarf, wie z. B. bei der aktiven Sterbehilfe oder dem Schwangerschaftsabbruch. So wäre z. B. bei einer nicht geplanten Schwangerschaft und dem evtl. nicht vorhandenen familiären Rückhalt ein Schwangerschaftsabbruch ethisch vertretbar bzw. gleichzusetzen mit einem Schwangerschaftsabbruch nach Vergewaltigung etc., denn objektiv gesehen sind es in den oben genannten Fällen zwei Embryos, die in der jeweiligen Mutter heranwachsen. Moralisch wäre der Abbruch einer ungeplanten Schwangerschaft nicht vertretbar, da die Gesellschaft der Meinung ist, die Erzeuger hätten bei dem Geschlechtsakt „besser aufpassen müssen“, wobei hingegen bei einer Schwangerschaft durch Vergewaltigung das Wohl der Mutter und die Psyche bzw. das Wohl des Kindes im Vordergrund steht.

Bemerkungen zur Aufgabe 1:

  • keine

Beispiellösung Aufgabe 2

Im Deismus gehen die Personen davon aus, dass ein Gott existiert, dieser die Welt erschaffen hat (Schöpfergott), aber nicht in die Geschehnisse der Welt eingreift.

Im Theismus gehen die Personen auch davon aus, dass ein Gott existiert, dieser die Welt erschaffen hat (Schöpfergott), aber in die Geschehnisse der Welt eingreift.

Beispiel 1:

Fr. L. wurde mit 16 J. ungewollt schwanger und hat aufgrund ihres Alters das Kind zur Adoption freigegeben. Mit 30 J. hat sie geheiratet und möchte eine Familie gründen. Fr. L. erleidet während der Schwangerschaft eine Fehlgeburt.

Würde Fr. L. dem Glauben des Deismus angehören, würde sie zusammen mit den Ärzten einen medizinischen Grund für die Fehlgeburt suchen.

Würde Fr. L. dem Glauben des Theismus angehören, wäre sie der Meinung, Gott bestraft sie mit der Fehlgeburt, weil sie mit 16 J. ihr Kind zur Adoption freigegeben hat.

Fr. L. bemerkt, dass die Situation ihren Mann und sie seelisch belastet. Gemeinsam suchen sie sich Hilfe. Der Sozialarbeiter Hr. R. muss für diese Situation eine Qualifikation in Trauerbewältigung haben, wodurch er sich mit den unterschiedlichen Formen der Trauer auskennt und dementsprechend agieren (nicht therapieren) kann.

Im Falle des Deismus kann Hr. R. die Familie ohne Berücksichtigung der Glaubensform helfen.

Im Falle des Theismus muss Hr. R. außerdem Rücksicht und Einfühlungsvermögen bez. der Glaubensform nehmen. Er kann z. B. der Familie zum Glaubensgespräch raten. (Landolt, 2021)

Beispiel 2:

Hr. K. arbeitet im Winter bei der Tafel. Während der Essensausgabe diskutiert Hr. K. mit dem Bedürftigen Her. T. über die Abgabemenge der Lebensmittel. Während der Diskussion fallen seitens Hr. T. Beleidigungen. Nachdem die Streitigkeiten geschlichtet wurden, verlässt Hr. T. die Räumlichkeiten.

Aus Wut wünscht sich Hr. K., dass Hr. T. die Treppen herunterfällt. Wenige Minuten später rutscht Hr. K. selbst aus und bricht sich den Arm.

Würde Hr. K. dem Deismus Glauben schenken, würde er denken, es wäre ein Zufall, dass er in einer Pfütze ausgerutscht und unglücklich gefallen sei.

Würde Hr. K. dem Theismus Glauben schenken, würde er glauben, dass Gott ihn für die Verwünschung an Hr. T. bestraft.

Hr. K. spricht mit dem Sozialarbeiter Hr. G. In dem Gespräch muss Hr. G. bez. der Glaubensform des Deismus keine Rücksicht nehmen; bei der Glaubensform des Theismus hingegen schon. Er könnte Hr. K. aufzeigen, dass sich überall in den Räumlichkeiten Pfützen bilden.

Beispiel 3:

Hr. M. lebt auf der Straße, als er mit dem Sozialarbeiter Hr. R. ins Gespräch kommt. Hr. M. erzählt Hr. R., dass er früher ein erfolgreicher Börsenmakler war, der aufgrund seines Vermögens sich ausleben konnte.

Im weiteren Gespräch wird Hr. M. ruhiger und berichtet, dass er gegenüber seinen Kollegen und Frauen asozial war. Für ihn zählte nur das Geld, der Spaß und seine Anerkennung bei den Chefs. Durch den Börsencrash hat er sein angelegtes Geld, seinen Job und schlussendlich seine Wohnung verloren.

Würde Hr. M. an den Deismus glauben, könnte Hr. R. Hr. M. dazu bewegen, sich bei der Agentur für Arbeit vorzustellen, um sein Leben wieder zu strukturieren.

Glaubt Hr. M. an den Theismus, wird er seine Lebenssituation als Strafe Gottes für seine asoziale Vergangenheit sehen und jede mögliche Hilfe von Hr. R. ablehnen.

Bemerkungen zur Aufgabe 2:

  • keine

Beispiellösung Aufgabe 3

Die deskriptive Ethik beschreibt ein möglichst genaues Moralsystem bzw. Grundsätze ohne ethische Bewertungen (z.B. soll das Menschenbild den aktuellen Zustand der Menschen möglichst detailliert beschreiben). Sie findet in angrenzenden Wissenschaften wie z.B. Kultur-, Sozial- und Geschichtswissenschaften Anwendung; wird daher nicht als Teil der Philosophie betrieben.

Beispiel 1:

Die Richterethik in Deutschland legt den Umgang in Bezug auf die Wertung von Straftaten fest. So heißt es: “Sie stellen weder ihre persönlichen Wertungen, Sympathien und Antipathien noch aktuelle Meinungsströmungen der Öffentlichkeit über die Bindung an demokratisch herbeigeführte Gesetze, sondern überprüfen die Ergebnisse ihrer Rechtsfindung selbstkritisch, argumentieren sachlich und stellen sich offen der Kritik Dritter“. (e.V., 2018)

Die Aussage beschreibt die exakte Auffassung der deskriptiven Ethik. Richter*innen dürfen demnach die betroffene Person nicht nach den eigenen ethischen Vorstellungen ver- bzw. beurteilen, sondern so, wie es das Gesetz vorsieht.

Beispiel 2:

Der Totenkult auf Sulawesi: In den Bergen Sulawesis lebt das Volk Toraja mit jahrhundertealten Traditionen. Eine der Traditionen ist das Toten-Ritual. Alle drei Jahre werden die nach dem Tot einbalsamierten Toten wieder aus dem Sarg geholt, um ein paar Stunden mit der Familie zu verbringen. In dieser Zeit kümmert sich die Familie um den Leichnam, säubert ihn, zieht ihm neue Kleidung an etc. („Ma’nene“, die Reinigung der Toten). Diese Menschen sagen selbst, dass ihre Tradition für andere Menschen befremdlich sein könne, aber für sie sei es selbstverständlich.

In Deutschland wäre ein solcher Brauch aufgrund des Gesetzes der Totenruhe und dem kulturellen Verständnis undenkbar. Für die Toraja ist allerdings unser Umgang mit den Toten undenkbar, denn durch Verbrennen oder Begraben gäbe es kein Wiedersehen. (Ratzow, 2019)

Beispiel 3:

Umgang als Streetworker mit sozial Schwachen: Streetworker arbeiten mit sozial schwachen Menschen, die zum Teil obdachlos sind. Die Streetworker unterliegen dem Kodex „Ethics in Social Work, Statement of Principles“, in dem die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aufgeführt ist. Darunter fällt auch Artikel 1 GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Streetworker müssen demnach ihrem Klienten offen, ohne Befangenheit und ohne Vorurteil bezüglich der Vergangenheit gegenübertreten.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass die deskriptive Ethik rein faktenbasiert und komplett urteilsfrei in ethischer oder moralischer Hinsicht ist. (Düwell, Hübenthal, & Werner, 2011)

Bemerkungen zur Aufgabe 3:

  • keine

Beispiellösung Aufgabe 4

Der internationale Dachverband „International Federation of Social Workers“ (IFSW) hat einen Ethikkodex für seine Mitglieder verfasst. Der Deutsche Mitgliedsverband „Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e. V.“ (DBSH) hat auf dieser Grundlage 1997 eine deutsche veröffentlicht.

Der Ethikkodex der Sozialen Arbeit bejaht und unterstützt die oben genannten Übereinkommen und Verpflichtungen, passt sie aber für spezielle Fälle in der Sozialen Arbeit an.

Beispiel 1:

In Deutschland sind die Schutzbefohlenen gesetzlich gegen Misshandlungen geschützt. Man sollte also davon ausgehen, dass z. B. Kinder zu Hause keiner Gewalt ausgesetzt sind. Dies ist innerhalb der Wohnverhältnisse für Außenstehende nur nachvollziehbar, wenn das Kind sichtbare seelische oder körperliche Verletzungen aufweist. Ist dies nicht der Fall, kann die Misshandlung von Außenstehenden nicht aufgedeckt werden. Die Einhaltung der Menschenrechte und die Einhaltung des Rechts des Kindes auf körperliche Unversehrtheit kann nicht ohne Verdacht überprüft werden. Das heißt, erst bei einem gemeldeten Verdacht der Kindesmisshandlung kann das zuständige Jugendamt reagieren, nicht aber vorsorglich. Im Strafgesetzbuch unter § 225 StGB „Mißhandlung von Schutzbefohlenen“ ist geregelt:

Advanced Workbook Sozialgeschichte - Abbildung 2

(Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__225.html Stand: 24.01.2023)

Der Ethikkodex der Sozialen Arbeit „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ ist zwar gesetzlich geregelt, kann aber pauschal nicht kontrolliert werden.

Beispiel 2:

Der Kodex „Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung gegen Frauen“ kann gegenwärtig in  Führungspositionen im Bereich Frauen nicht gewahrt werden. So bemühen sich Unternehmen, die Karrierechancen von Frauen zu verbessern. Zwischen den Jahren 1970 bis 1990 haben Frauen ihre Autorität sehr stärken können, doch seit den 90er Jahren verlangsamt sich das Tempo. Grund soll sein, dass sie sich neben dem Job auch um Haushalt und Kinder etc. kümmern. Gesellschaftlich wird es immer populärer, dass die Männer Erziehungsurlaub nehmen oder in Teilzeit arbeiten. Allerdings haben Frauen „im gebärfähigen Alter“ Probleme, in Führungspositionen eingestellt zu werden, da Unternehmen der Auffassung sind, dass durch eine Schwangerschaft mit einem längerfristigen Ausfall zu rechnen ist. (Hensche, 2014) (Ely & Padavic, 2020)

Beispiel 3:

Der Kodex „Internationale Verpflichtung über bürgerliche und politische Rechte“ kann im Bereich der Berufswahl nur bedingt erfüllt werden. Im GG Art. 12 (1) steht: “Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden“. Dies bedeutet: ist die Person mündig und über 18 Jahre, kann sie ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten sich frei entscheiden. Ist die Person mündig und unter 18 Jahre, intervenieren die Erziehungsberechtigen häufig in Bezug auf die den beruflichen Werdegang. Es kommt vor, dass der Jugendliche eine Ausbildung antritt, die nicht den eigenen Wünschen entspricht.

Bemerkungen zur Aufgabe 4:

  • keine

Beispiellösung Aufgabe 5

Beispiel 1:

Die Flüchtlingshilfe stellt komplexe Herausforderungen an die lebensweltorientierte Soziale Arbeit, da die Hilfesuchenden durch die Flucht z. B. traumatisiert sind. Die Sozialarbeitenden sollen den Schutzsuchenden die Möglichkeit geben, eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erlangen. Diese kann durch Unterstützung bei Behördengängen, Wohnungssuche, Beheben von Sprachbarrieren und Traumata gelingen. Jedoch können durch Sprachbarrieren, Traumata, evtl. unterschiedliche kulturelle Auffassungen und fehlender Erfahrung im Umgang mit Geflüchteten zur Überforderung beider Seiten führen, welche durch spezifisches Wissen und Können der Fachkräfte aufgefangen werden soll. (Walkling, www.sozialpaedagogik-fernstudium.de, n.d.)

Beispiel 2 und 3:

In der Kinder- und Jugendhilfe wird mit dem Fachkräftegebot sichergestellt, dass eine empathische und fachlich geeignete hauptamtliche Person die Arbeit ausführt. Dieses Fachkräftegebot fordert ein hohes Maß an Reflexionsfähigkeit und -willen, Flexibilität,  Kreativität, Belastbarkeit bzw. psychische Stabilität und Offenheit. Gerade in der Kinder- und Jugendhilfe treten heikle Situationen auf, die der Sozialarbeitende händeln können muss. So können Kinder in Kitas aus „narzisstischen“ Familien die Eigenschaften ihrer  Erziehungsberechtigen kopieren, ohne dass es den Kindern bewusst ist. Auch traumatisierte Kinder brauchen professionelle Hilfe. Deshalb muss der Sozialarbeitende seinen Umgang immer der entsprechenden Situation anpassen. (Walkling, www.sozialpaedagogik-fernstudium.de, n.d.)

In dem Tätigkeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe muss sich die Fachkraft ständig weiter- bzw. fortbilden. Jugendämter sind verpflichtet, ihre Fachkräfte bzw. Mitarbeitende fortzubilden, damit die Zugangsvoraussetzungen für bestimmte Tätigkeiten in der Jugendhilfe vorhanden sind. Die Fachkraft sollte aber auch die persönliche Bereitschaft haben, immer auf dem aktuellen Stand zu sein, denn nur so kann der Sozialarbeitende sich ein breiteres bzw. tieferes Fachwissen aneignen. um den Anforderungen der Kinder und Jugendlichen gerecht zu werden. (Walkling, www.sozialpaedagogik-fernstudium. de, n.d.)

Bemerkungen zur Aufgabe 5:

  • Vom Tutor gab es keine Bemerkung.
  • Allerdings wurden diese Aufgabe mit 8/10 Punkten bewertet.
  • Ich gehe davon aus, dass der Abzug an den ausgewählten Quellen liegt.
  • Anmerkungen von mir – Die Quelle „www.sozialpaedagogik-fernstudium.de“ ist ein Werbeportal, welches von einer Webdesign-Agentur betrieben wird. Die Inhalte solcher Seiten sind in der Regel nicht fundiert und als Quelle für wissenschaftliche Arbeiten ungeeignet.

Beispiellösung Aufgabe 6

Die Anthropologie – auch wörtlich übersetzt „die Wissenschaft des Menschen“ – wird durch viele Fachbereiche abgedeckt. Der Bereich der Geisteswissenschaften erläutert in der Anthropologie, welches Bild der Mensch von sich selbst hat und ob es unabhängige oder konstante Einflüsse durch Kultur oder Historie gibt.

Beispiel 1:

Die geisteswissenschaftliche oder auch philosophische Anthropologie unterscheidet laut Gehlen das Verhältnis zwischen Mensch und Tier zur Umwelt. Positiv scheint es zu sein, dass sich der Mensch zwischenzeitlich durch Denken und nicht durch Instinktsteuerung so an seine Umwelt angepasst hat, dass er überall auf der Welt überleben kann, was den Tieren leider nicht gelungen ist. Dieser zuerst gedachte Vorteil kann auch zu einem Nachteil werden, denn der Mensch muss viel Kraft und Arbeit aufwenden, um überleben zu können. Beispielsweise sind Kleinkinder im Vergleich zu Tierkindern sehr lange auf die adulten Lebewesen angewiesen, um zu überleben.

Beispiel 2 und 3:

Laut Kant gleicht die Forderung nach dem Gebrauch der Vernunft eines homo rationabilis. Das normative Menschenbild beschreibt, dass das Denken bzw. die aufgestellte Theorie Kants durch politische und kulturelle Entwicklungen geprägt ist. So ist in der heutigen Gesellschaft ein hoher Leistungsdruck schon mit Beginn der Schulzeit vorhanden, wodurch grundlegend das Bild von sich selbst gestört werden kann. Gerade hier sind soziale Fachkräfte wichtig, da sie den gesellschaftlichen Druck und das vorgelebte Fehlverhalten der Mitlernenden in bessere Bahnen lenken können.

Aber nicht nur in der Schule gibt es das Problem. In der freien Wirtschaft werden öfters die Arbeitnehmenden von den Arbeitgebenden ausgenutzt. Menschen mit einem deskriptiven Menschenbild werden hier von dem Arbeitgebenden zeitweise negativ behandelt, damit der Mitarbeitende das Gefühl hat, er könnte die geforderten Anforderungen nicht leisten und wäre somit für besser bezahlte Aufgaben nicht geeignet.

Bemerkungen zur Aufgabe 6:

  • keine

Literaturverzeichnis

Literaturverzeichnis für das IU Advanced Workbook zum Thema Sozialgeschichte, Philosophie, Ethik

Bewertung des Beispiel Workbooks

Das vorgestellte IU Advanced Workbook Sozialgeschichte wurde wie folgt bewertet:

  • Kriterium (Gewichtung): erreichter Wert
  • Lektion 1 (15 %): 10 von 10 Punkten
  • Lektion 2 (15 %): 10 von 10 Punkten
  • Lektion 3 (15 %): 10 von 10 Punkten
  • Lektion 4 (15 %): 10 von 10 Punkten
  • Lektion 5 (15 %): 8 von 10 Punkten
  • Lektion 6 (15 %): 10 von 10 Punkten
  • Ausarbeitung (10 %):  10 von 10 Punkten

Das Workbook erreichte in Summe 97 von 100 Punkten, was laut dem IU Notenschlüssel der Note 1,0 bzw. sehr gut entspricht.

Fazit zum Advanced Workbook IU Sozialgeschichte

Mein herzlicher Dank geht an unsere Kommilitonin aus dem IU Fernstudium. Durch ihre Unterstützung ist dieser hilfreiche Blogbeitrag entstanden.

Ganz nach dem Motto des Blogs.

Gehen wir gemeinsam, nicht einsam durchs Fernstudium.

Austausch zwischen Kommilitonen ist ein wichtiger Erfolgsfaktor im Fernstudium.

Hier findest du ein weiteres Beispiel Workbook – IU Sozialgeschichte

Nimm dir dieses Advanced Workbook als Beispiel und Hilfestellung, doch beachte nichts zu kopieren.

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Viel Erfolg im Studium und herzliche Grüße

Dein Michael

Gemeinsam, nicht einsam durchs Fernstudium

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Hier bloggt Michael Schmid,

Michael Schmid von ich-mach-weiter.de - lachend

er ist glücklicher Familienvater, langjähriger Fernstudent und Blogger … weiterlesen

Um dich zu unterstützen, teilt er hier seine Erfahrungen mit dem wissenschaftlichen Arbeiten im Fernstudium. Durch sein Motto „ich mach weiter“, überzeugt er seine Leser vom lebenslangen Lernen und unterstützt Sie auf dieser Reise.

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