IU Fallstudie Zielgruppenarbeit und Fallmanagement – Bewertetes Beispiel
Du bist auf der Suche nach einer Beispiel-Fallstudie aus dem IU Fernstudium Soziale Arbeit?
In diesem Blogbeitrag stelle ich dir eine IU Fallstudie aus dem Modul Zielgruppenarbeit und Fallmanagement (DLBSAZUF01) vor.
Um dich bestmöglich zu unterstützen, gibt es die IU Fallstudie Zielgruppenarbeit und Fallmanagement inklusive Bewertungen und Kommentaren.
Natürlich kostenlos! 🙂
Schluss mit dem Geplapper, hier folgt die Fallstudie.
IU Fallstudie Zielgruppenarbeit und Fallmanagement – bewertetes Beispiel
Hier findest du die Beispiel-Fallstudie aus dem IU Modul Zielgruppenarbeit und Fallmanagement.
Das Thema dieser IU Fallstudie lautet „Linking und Monitoring in der Kinder- und Jugendhilfe“.
Die Kommentare und Bewertungen findest du im Anschluss an die Fallstudie.
Hinweis: Aufgrund des Urheberrechts der IU, können hier keine Details und Hinweise zu den Fragestellungen veröffentlicht werden.
IU Fallstudie Zielgruppenarbeit und Fallmanagement
Thema: „Linking und Monitoring in der Kinder- und Jugendhilfe“
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung in die Fallstudie mit Problemerfassung der Familie Schiller
2. Case Management
2.1. Phasen des Case Management
2.2. Aufgaben, Kompetenzen und Zielevon Casemanager_innen
2.3. Case Management in der Kinder- und Jugendhilfe
3. Die Phase Linking und die dazugehörigen Voraussetzungen
3.1. Die Vorbereitung
3.2 Die Vermittlung
3.3 Die Anpassung
3.4 Die fallbezogene Vernetzung
4. Die Phase Monitoring und die dazugehörigen Aufgaben
4.1 Normaler Fallverlauf im Monitoring
4.2 Drohender Abbruch durch den Adressaten im Monitoring
4.3 Fehlende Umsetzung der Leistung durch einen Leistungserbringer
5. Fazit
1. Einführung in die Fallstudie mit Problemerfassung der Familie Schiller
Diese Fallstudie ohne Realitätsgehalt legt ihren Fokus auf die Phasen von Linking und Monitoring im Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe. Hier soll anhand des Case Managements verdeutlicht werden, wie Familien mit schwerwiegenden Problemen geholfen werden kann. In dieser Fallstudie geht es um die Familie Schiller und ihre Problemsituation. Familie Schiller ist eine angesehene Familie und wohnt am Stadtrand von Hannover in einem sehr baufälligen Einfamilienhaus. Der Vater, Ralf Schiller arbeitete als Beamter beim Bundesgrenzschutz und verdiente somit mehr als genug, um seine Familie als Alleinverdiener versorgen zu können. Die Mutter, Marlene arbeitete bis zur Geburt von ihrer mittlerweile schon 16-jährigen Tochter Pia als Erzieherin in einer Kindertagesstätte. Nach der Geburt von Tochter Pia beendete Marlene ihren Arbeitsvertrag in der Kita. Als dann noch ihr Sohn Marlon auf die Welt kam, war für Marlene Schiller sofort klar, sich als Hausfrau und Mutter um die Erziehung der Kinder zu kümmern. Um den Verlust seines Vaters zu verarbeiten, begann Ralf mit dem Spielen. Das Glücksspiel war für ihn am Anfang ein reines Vergnügen und hielt sich auch in Grenzen. Aber mit der Zeit verlor Ralf die Kontrolle über sein Verhalten und so wurde das Vergnügen des Glücksspiels zu einem inneren Zwang, wodurch Ralf seinen Job verlor und sich und seine Familie so verschuldete, dass das Einfamilienhaus zwangsversteigert werden musste. Der daraus folgende Umzug in ein Mehrfamilienhaus war für die ganze Familie Schiller nicht einfach. Mutter Marlene litt nach dem Umzug an Depressionen und war dadurch nicht mehr in der Lage, ihren 4-jährigen Sohn Marlon in den Kindergarten zu bringen. Sie verlässt nur noch das Haus, um wichtige Erledigungen zu tätigen, wie z.B. Einkaufen. Auch Tochter Pia wurde schon mehrfach wegen Ladendiebstahls und Schule schwänzen von der Polizei aufgegriffen. Aber auch Sohn Marlon, mittlerweile 6 Jahre führt auch kein schönes Leben. Durch seine Familie erfährt er nur selten Beachtung. Immer öfters wird ihm entweder die Fernbedienung oder der Controller der Spielekonsole in die Hand gedrückt. Da Marlon nicht in den Kindergarten geht fehlt ihm der Kontakt zu gleichaltrigen Kindern, wodurch er keine Freunde hat, mit denen er spielen kann. Er ist überwiegend auf sich allein gestellt. Da weder Ralf noch Marlene berufstätig sind, beziehen beide nur Arbeitslosengeld 2. Aber dieses ist bei weitem nicht ausreichend für die Versorgung der Familie. Für Marlene ist die momentane Situation nicht mehr zu ertragen, weshalb sie sich darüber informiert, an welche Behörde sie sich wenden kann, um Unterstützung zu erhalten. Für diese Situation ist das Jugendamt die beste Anlaufstelle. Hier hat sich Mutter Marlene auch sofort einen Termin geben lassen, um alles weitere direkt vor Ort besprechen zu können.
2. Case Management
Nach Wendt kann das Casemanagement in zwei Tatsachen unterteilt werden. Die erste Tastsache beinhaltet die Feststellung, nachdem die Klienten in der Sozialarbeit meist einen großen Berg an Problemen mitbringen. Die zweite Tatsache befasst sich mit der Vielzahl von Hilfen und Leistungen zur Unterstützung, welche für die Problemsituation in Frage kommen können. Das Case Management ist also ein partizipatives und umfassendes Handlungskonzept, welches in der Sozialen Arbeit und auch im Gesundheitswesen für die konkrete, prozesshaft koordinierte Gestaltung und auch für die Umsetzung der Hilfemaßnahmen wie Unterstützung, Förderung und Versorgung von einzelnen Personen bezüglich der Lösung von komplexen Problemlagen Anwendung findet. Zudem ist das Case Management als ein methodisches Verfahren zu verstehen. So liegt das Hauptaugenmerk der deutschen Gesellschaft für Care und Case Management e.V. (DGCC) nicht nur auf der Orientierung an Menschenrechten und der Menschenwürde, auf der Freiheit und Sicherheit als Individuum, der Gleichberechtigung und Gleichstellung, sondern auch auf der Selbstbestimmung und Teilhabe, auf der Wertschätzung und Toleranz, auf der Anerkennung von sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Unterschieden aber auch auf Frieden und Gerechtigkeit und Existenzsicherung. (Wendt, 2010, S.15)
Damit das Case Management funktionieren kann, ist eine positive und reflektierende Beziehung zwischen den Klienten und dem Case Manager/in nötig.
2.1. Phasen des Case Management
Die Phasen des Case Management bestehen nach der Deutschen Gesellschaft für Care und Casemanagement aus sechs Ebenen, und zwar der Zugangseröffnung, dem Assessment, also der Einschätzung und Bedarfsklärung, der Serviceplanung, also der Zielvereinbarung und dem Hilfeplan, dem Linking, also der Vermittlung von Unterstützungsangeboten, dem Monitoring, also der Sicherung, Prüfung und Bewertung der Unterstützungsangebote und der Evaluation. (DGCC e.V. 2015, S. 16-28) Im weiteren Verlauf dieser Fallstudie wird auf das Linking und Monitoring in den Punkten 3 und 4 noch näher eingegangen.
2.2. Aufgaben, Kompetenzen und Ziele von Casemanager_innen
Laut steuerklassen.com haben Case Manager eine Vielzahl an Aufgaben, durch die sie in ihren Ausbildingsschwerpunkten gefordert und in Anspruch genommen werden. Zudem kümmern sich Case Manager neben den zahlreichen Hauptaufgaben unter anderem auch um berufsuntypische Herausforderungen. Dies geschieht zum Wohle des Klienten/Patienten.
Die eben genannten Hauptaufgabengebiete eines Case Managers sind z.B Steuerung von Behandlungsabläufen, Funktion als Schnittstelle zwischen Ärzten, Therapeuten, Medizincontrolling und der IT-Abteilung, Bereitstellung von Daten zum stationären Aufenthalt für die weitere Behandlung sowie die Verbindung der gesamten Behandlungskette.
Zudem sollte jeder Case Manager über verschiedene Kompetenzen verfügen, je nachdem in welchen Bereichen der Case Manager eingesetzt wird. Die persönlichen Kompetenzen sollten auf jeden Fall schon vorhanden sein. Diese sind neben der Belastbarkeit, dem Organisationstalent, der Zuverlässigkeit, der Fähigkeit im Umgang mit Menschen auch das soziale und unternehmerische Denken.
An fachlichen Kompetenzen sollte der Case Manager folgendes mitbringen, und zwar die Ausbildung zur Pflegefachkraft oder Sozialarbeiter, evtl. ein Studium in BWL, Kenntnisse in der Verwaltung und Medizin sowie Kenntnisse in der ärztlichen und therapeutischen Arbeit.
Zu den Zielen des Case Managers gehören der reibungslose Ablauf der Behandlung, die Dokumentation der Kosten einer Behandlung, aber auch die Vermittlung zwischen Ärzten, Therapeuten und den Krankenkassen sowie die lückenlose Genesung der Klienten/ Patienten. (steuerklassen.com)
2.3. Case Management in der Kinder- und Jugendhilfe
Die Kinder- und Jugendhilfe, so wie wir sie heute kennen, hat eine mehr als hundertjährige Geschichte. Somit kann unter dem Begriff Kinder- und Jugendhilfe folgendes verstanden werden. Die Kinder- und Jugendhilfe umfasst nach „Familienportal.de“ Leistungen und Aufgaben von örtlichen und freien Trägern für junge Menschen und deren Familien. Sie fördert zudem die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu eigenverantwortlichen, aber auch gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Des Weiteren schützt sie die Kinder und Jugendlichen vor Gefahren. (Familienportal.de) Die Kinder- und Jugendhilfe ist im 8. Sozialgesetzbuch verankert. Nach §1 Absatz 1 des SGBVIII Recht auf Erziehung, Elternverantwortung und Jugendhilfe hat die Jugendhilfe folgenden Auftrag „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ In Absatz 3 Satz 1-5 siehe Anhang.
Somit ist das SGB VIII das wichtigste Gesetz für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. (Wabniz, 2015, S. 18)
Wie schon in der Problemerfassung am Anfang beschrieben, hat sich Familie Schiller wegen einer Unterstützung hilfesuchend an das örtliche Jugendamt gewandt. Denn das Jugendamt ist gemäß SGB VIII nicht nur für die Leistungsvergabe, sondern auch für die Koordination von Aufgaben nach § 2 SGB VIII verantwortlich. (juraforum.de)
Frau Schiller wurde von der Mitarbeiterin des Jugendamtes Regine Mertens an die Mitarbeiterin des Allgemeinen Sozialen Dienstes und der sozialpädagogischen Familienhilfe (ASD)und (SPFH) Petra Klingenberg verwiesen. Der ASD unterstützt nicht nur Jugendliche und junge Erwachsene, sondern auch Einzelpersonen und Familien mit persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Problemen. Zudem stellen die Mitarbeiter des ASD Hilfen bei der Suche nach den Ursachen der Problemsituationen zur Verfügung. Des Weiteren hilft der ASD auch bei der Überbrückung von schwerwiegenden Problemsituationen, und hilft den Familien dabei, auch selbst die Problemsituationen bewältigen zu können. Auch hier ist das SGB VIII die wichtigste Rechtsgrundlage. (caritas.de) Nach §16 Absatz 2 Satz 2 SGB VIII können die Leistungen zur Förderung der Erziehung in der Familie als Angebote der Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen gesehen werden. (SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe)
Im Rahmen der Betreuung durch den ASD erhält Familie Schiller eine Sachbearbeiterin der Familienhilfe, welche als Bezugsperson fungiert und sich um alle Belange der Familie Schiller kümmert.
3. Die Phase Linking und die dazugehörigen Voraussetzungen
In dieser Fallstudie kann auch das SGB VIII eingesetzt werden. Als Notwendigkeit dient hier der bereits im Vorfeld erstellte Service- bzw. Hilfeplan gemäß des § 36 Absatz 2 Satz 1u.2 hinsichtlich der Zusammenarbeit mit der Familie Schiller. Der geschilderte Sachverhalt zur Sicherstellung von Erziehungshilfen gemäß des Hilfeplans müssen laut § 27 Absatz 1 unanzweifelbar sein. Bei Familie Schiller zeigen sich laut §1 Absatz 1-3 alle Grundvoraussetzungen zum Sachverhalt auf Basis der Kinder- und Jugendhilfe. Denn laut § 27 Absatz 2 stehen der Familie Schiller die Hilfen im Rahmen der §§ 28-35 zur Verfügung. So werden diese Hilfen auf den Erziehungsbedarf von Pia und Marlon, und auf die Ressourcen der Eltern sowie deren Umfeld im sozialen Sektor zugeschnitten. Durch diese Hilfen soll eine Kindeswohlgefährdung vermieden werden. Beim Linking handelt es sich um die vierte Phase des Casemanagements, die zur Vermittlung von geeigneten Förderangebote verwendet wird. Des Weiteren erhält Familie Schiller weitere Unterstützung gemäß § 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit, und nach § 16 SGB VIII eine allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie. Zudem wird der Familie Schiller gemäß § 24 Absatz 3 des SGB VIII auch ein Anspruch auf eine Förderung im Bereich der Tagesbetreuung und in der Kindertagespflege, sowie die Leistungen nach den § 28-31 des SGB VIII zugesprochen. Diese Leistungen beinhalten neben der Erziehungsberatung, die soziale Gruppenarbeit, den Erziehungsbeistand/ Betreuungshelfer und die Sozialpädagogische Familienhilfe. Die Phase des Linkings kennzeichnet einen Verlauf, bei dem die Vermittlung von Empfängern im Bereich verschiedener Angebote durchgeführt wird. Das Linking wird laut der deutschen Gesellschaft für Care und Case Management nur dann durchgeführt, wenn dafür bereits im Vorfeld ein Serviceplan erstellt wurde. In diesem Serviceplan wird festgelegt, wer zu welchem Zeitpunkt welche Leistungen zu erbringen hat. (DGCC e.V. 2015, S. 23 f)
Daher ist das Linking in vier Teilbereiche unterteilt, und zwar in die Vorbereitung, die Vermittlung, die Anpassung und die fallbezogene Vernetzung. Damit das Linking gelingen kann, ist es wichtig, dass die Hilfeleistungen am Ende des Linkings eigenständig von den Klienten angewendet werden können, um die Ziele des Serviceplans zu erreichen.
3.1. Die Vorbereitung
Bei der Vorbereitung werden auf die Empfänger zugeschnittene Leistungsangebote erstellt, welche auf die folgenden Maßnahmen vorbereiten sollen. Hierbei haben die Erwartungen, Ängste/ Befürchtungen der Empfänger eine wichtige Position.Damit die Adressaten gut vorbereitet sind, erhalten sie durch die Ansprechpartner erste Informationen, um sich zu beruhigen. Hier werden dann alle Fragen und Unklarheiten besprochen. Zudem ist es wichtig, dass die Leistungsträger im Vorfeld die Aufnahmeformalitäten kennen, um anhand dessen die Vorbereitung besser durchführen zu können. Nach der DGCC muss nicht nur die Vermittlung, sondern auch die Verwendung der Hilfeleistungen und angewendeten Maßnahmen im weiteren Prozess gefestigt werden (DGCC e.V. 2015, S.24) Laut der am Anfang geschilderte Problemsituation der Familie Schiller, hat die Familie unterschiedliche Probleme, die es zu lösen gilt. Mutter Marlene leidet aufgrund des Umzuges an Depressionen, Vater Ralf hat aufgrund des Verlustes seines Vaters eine Spielsucht entwickelt. Das hat auch Auswirkungen auf die Kinder.Mutter Marlene schafft es nicht, ihren Sohn in den Kindergarten zu bringen, wenn Pia sich lieber mit ihrer Clique trifft, anstatt zur Schule zu gehen. Hier ist es die Aufgabe des/der Case Managers/in zu den einzelnen Mitgliedern der Familie eine Vertrauensebene herzustellen, damit die Familie sich mehr auf die Bezugsperson einstellen und öffnen kann und die Hilfeleistungen ohne jegliche Angst annehmen können. Für Familie Schiller wäre gemäß § 31 SGB VIII auch der Einsatz einer sozialpädagogischen Familienhilfe, die die Familie über einen im Vorfeld festgesetzten Zeitraum zu Hause begleitet und in schwierigen Situationen direkt eingreifen kann, sinnvoll. Dies ist eine Form der Hilfe zur Selbsthilfe. (Wabniz, 2015, S.83)
So könnte die SPFH die Familie unterstützen, indem sie Pia und Marlon zur Schule und in den Kindergarten bringt, Marlene bei der Organisation des Haushaltes unterstützend zur Seite steht und bei der Suche nach einem geeigneten Therapieplatz für Vater Ralf hilft.
3.2. Die Vermittlung
Bei der Vermittlung erfolgt die Aufgabenübertragung an die Anbieter mit einer bestmöglichen und maßgeschneiderten Präzision, die Kontaktherstellung zwischen den Klienten und den Leistungsanbietern geschieht unter Berücksichtigung aller gesammelten Informationen. Dies führt zu einer Begleitung und Stabilisierung der Angebotsnutzung. Dabei ist es immens wichtig, dass für die Ängste, Bedürfnisse und vor allen die Ansprüche beider Seiten Verständnis gezeigt wird. Nach der deutschen Gesellschaft für Care und Case Management ist es unabdingbar, dass die Nutzung der gestellten Leistungen und Maßnahmen im laufenden Prozess weiter gefestigt wird.
In Bezug auf die geschilderte Problemsituation der Familie Schiller werden folgende Mediationen vorgeschlagen. (DGCC e.V. 2015, S.24)
Für und mit Ralf Schiller wird aufgrund seiner Spielsucht ein Termin bei einer Suchtberatungsstelle vereinbart und im Anschluss daran die Teilnahme an einer speziellen Selbsthilfegruppe für Spielsucht angeordnet. Für Marlene wird eine Psychologin zurate gezogen, die dabei helfen soll, die Depressionen zu lindern und ein neues Lebensgefühl zu entwickeln. Zudem können Ralf und Marlene mit der Mitarbeiterin des ASD und der SPFH Petra Klingenberg gemeinsam an ihren Problemen und Konflikten innerhalb der Ehe arbeiten und versuchen diese aufzulösen. Können diese nicht gelöst werden sollte die Familienberatung mit hinzugezogen werden. In Bezug auf Pia stehen ihr hier laut §13 SBG VIII wegen der bei ihrer auftretenden Problematik aufgrund der Benachteiligung seitens der Familienrelation sozialpädagogische Hilfen in Form von Zusatzunterricht und außerschulischen Freizeitinitiativen zu. Somit würde auf die Fähigkeiten und auch auf den Entwicklungsstand von Pia Rücksicht genommen werden. Sollten dennoch alle Hilfsangebote nicht genügen, wäre es nach § 30 SGB VIII sinnvoll, wenn für Pia eine Betreuungsperson organisiert würde, also eine Bezugsperson, die beim Abschluss der Entwicklungsprobleme im sozialen Umfeld unterstützend tätig ist.
Auch für Marlon gibt es nach § 24 Abs.3 SGB VIII einen Anspruch auf eine Unterstützung in den Bereichen der Tageseinrichtung und in der Kindertagespflege. Hierbei können sich jedoch problematische Situationen für Marlon ergeben, da er bisher keinen geregelten Tagesablauf kennen gelernt hat. Er könnte hier überfordert sein Daher ist es hier besonders wichtig, dass man ihn langsam an die für ihn neue Situation heranführt.
3.3. Die Anpassung
In dieser Phase „Anpassung“ des Linkings sind neben den Thematiken der Qualität auch die Kompetenz und Individualisierung der bereitgestellten Hilfsangebote zu gewähren. Denn auf dem Fundament dieser Kompetenzen wird eine detaillierte Ausarbeitung der Methoden mit den Leistungserbringern diskutiert, mit denen die Ziele des Adressaten und auch die Ziele des Serviceplans erzielt werden. Hier kann es passieren, dass die Kalibrierung nicht die Vorstellungen der Klienten erfüllt. (DGCC e.V. 2015, S.24)
Denn in dieser Phase nehmen die gemeinsam erstellten Ziele zwischen Familie Schiller und dem Case Manager in Bezug auf den Hilfeplan eine wichtige Position ein.
Auch hier können für Pia problematische Situationen entstehen. Auch könnte sie bei der für sie neuen Gegebenheit des geordneten Tagesablaufs überfordert sein, da Pia es nicht gewohnt ist, in die Schule zu gehen. Sie hat stattdessen lieber etwas mit ihrer Clique unternommen, z.B. Ladendiebstahl. Das Resultat davon ist die Nichterreichung der Versetzung ins nächste Schuljahr. Zudem nimmt sie an einer Ganztagesbetreuung teil. Des Weiteren bietet das regelmäßige Fußballtraining eine Gelegenheit zum Stressabbau und durch das Fußballtraining ergibt sich auch eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung.
Die in 3.2 bereits genannte Bezugsperson für Pia könnte die Ziele neu gliedern und somit würde die Möglichkeit bestehen, nach Schulschluss direkt nach Hause zu gehen und mit Unterstützung der SPFH aktiv am Fußballtraining teilzunehmen, falls es zu einer Überforderung durch den geordneten Tagesablauf kommen sollte.
3.4. Die fallbezogene Vernetzung
In der letzten Phase „fallbezogene Vernetzung“ des Linkings ist es möglich, dass zur gleichen Zeit etliche Maßnahmen als Unterstützung durchgeführt werden. Diese als Unterstützung durchgeführten Maßnahmen müssen entsprechend auf das Linking ausgerichtet werden, damit auch die Zusammenarbeit in Bezug auf die Abwicklung der Hilfsangebote ordnungsgemäß abläuft. Des Weiteren werden im Linking auch Abmachungen in Bezug auf den Austausch von Informationen getroffen und mit allen Beteiligten ausgehandelt. Nach der deutschen Gesellschaft für Care und Case Management ist die Zeitspanne des Prozesses davon abhängig, inwieweit ein Vorhandensein der angemessenen Maßnahmen, Fähigkeiten zur Angleichung, Austauschbereitschaft in Bezug auf die Routine der Klienten vorhanden ist. (DGCC e.V. 2015, S. 24)
Auf Familie Schiller bezogen, könnte die sozialpädagogische Familienhilfe Petra Klingenberg unter anderem auch Beate, die Schwester von Marlene, mit in die fallbezogene Vernetzung einbeziehen, die bisher nicht nur Marlene, sondern auch der Familie geholfen hat. Sie besuchte sie und brachte Einkäufe mit, gab ihnen Geld für die Alltagsbewältigung. Beate könnte hierbei weiterhin eingesetzt werden, indem sie ihre Schwester besucht, Gespräche mit ihr führt, evtl. mit ihr zusammen einkaufen geht und ihr ein wenig Struktur im Alltag gibt. Sonst hat Fam. Schiller keinen weiteren Kontakt zu anderen Mitmenschen. Zudem könnten die Eltern von Marlene als Dritte mit in den Hilfeprozess einbezogen werden. Im Netzwerk können auch Fallkonferenzen einberufen werden, die die Sacharbeiterin Petra Klingenberg betreut. Teils können sie auch telefonisch bzw. per E-Mail erfolgen (Neuffer, 2013, S.130). Im Fall von Fam. Schiller könnten an der Konferenz die/der Lehrer/In von Pia, die/der Erzieher/In von Marlon, Betreuungshelfer/in von Pia, die SPFH, Marlenes Schwester Beate, evtl. die Therapeuten von Marlene und Ralf bzw. die Berater/Innen aus den diversen Beratungsstellen Marlene und Ralf mit Fallmanager/In teilnehmen.
4. Die Phase Monitoring und die dazugehörigen Aufgaben
Die Phase des Monitorings wird nach dem Linking durchgeführt und beschreibt die Fallbeobachtung als auch die Fallsteuerung im Case Management. Nach der DGCC ist die Notwendigkeit dieser Phase neben der Anfertigung von Unterstützungswünschen in Bezug auf den Hilfeplan auch die Erzeugung wichtiger Bedingungen wie z.B. funktionsfähige Kontakte und Netzwerke. (DGCC e.V. 2020, S.27/28)
Laut socialnet.de gehört zu den Aufgaben des Monitorings neben der Kooperation, Koordination, Kontrolle und Intervention auch die Umsetzung und Unterstützung der im Hilfeplan verankerten Maßnahmen. Zudem ist es auch wichtig festzulegen, dass im Falle einer Veränderung der Fallsituation eine Beendigung des Case Managements in Betracht gezogen werden kann, wodurch dem Klienten die weiteren Unterstützungsdienste weiterhin zur Verfügung stehen und er/sie für die weitere Bearbeitung der Problemsituation selbst verantwortlich ist.
4.1. Normaler Fallverlauf im Monitoring
Um einen normalen Fallverlauf im Monitoring zu gewährleisten, bedarf es einer festen Basis. Diese Basis stellt die Beziehungsebene zwischen dem Case Manager und dem/den Klienten dar. Durch diese Beziehungsebene nimmt der Case Manager für den/die Klienten die Rolle des Ansprechpartners ein. So können die Klienten auf einer freien und ungezwungenen Ebene mit dem Ansprechpartner über verschiedene Themen sprechen, wie z.B. über Erfolg, Veränderungen, oder auch über Rückschläge. Denn als Ansprechpartner wird der Case Manager zu einer Art Vertrauensperson, die gemeinsam mit dem/den Klienten auf einer professionellen Distanz zusammenarbeitet. Und nur auf diese Weise ist eine Betrachtung möglich, ob auch die Notwendigkeit der Hilfeleistungen nach wie vor die Bedürfnisse der Klienten abdecken. (Neuffer,2013, S. 130/131)
Auf Familie Schiller bezogen, heißt es, dass der Fallmanager als Vertrauensperson agiert und durch ihn/sie hilfreiche Veränderungen bei den einzelnen Familienmitgliedern zu erkennen sind. So hat sich z.B. die Kommunikation in der Familie deutlich verbessert, was man daran erkennen kann, dass alle viel offener über Problemsituationen sprechen können und gemeinsam daran arbeiten diese zu lösen. So hat es auch Ralf Schiller durch die vielen Gespräche mit der Mitarbeiterin der SPFH Petra Klingenberg und mit der Unterstützung durch die Selbsthilfegruppe geschafft, einen Ausweg aus der Spielsucht zu finden. Auch bei Marlene ist aufgrund des regelmäßigen Besuchs bei der Psychologin eine positive Veränderung zu verzeichnen. Das kann man daran erkennen, dass sie einige Methoden, die sie mit Hilfe der Therapeutin erarbeitet hat, umsetzt, um ihre Depression besser unter Kontrolle zu bringen.
Auch bei Tochter Pia hat eine positive Veränderung stattgefunden. Das sieht man daran, dass Pia jetzt wieder regelmäßig die Schule besucht und somit wieder auf den richtigen Weg zurückgefunden hat. Sie hat zudem auch erkannt das es für ihre Zukunft wichtig ist zur Schule zu gehen, als mit ihrer Clique um die Häuser zu ziehen. Zudem kann sie sich jederzeit in Problemsituationen an die Sozialarbeiter in der Schule und im Jugendtreff und zusätzlich auch an die SPFH wenden. Des Weiteren hat Pia neue Freunde gefunden, mit denen sie gemeinsam regelmäßig Fußballspielen geht. Und auch der kleine Marlon fühlt sich nicht mehr so allein. Durch den geregelten Tagesablauf hat sich Marlon zu einem aufgeweckten und fröhlichen Kind entwickelt. Zudem hat er im Kindergarten auch Freunde in seinem Alter gefunden, mit denen er jetzt öfters zusammen spielen kann. Und von seinen Eltern bekommt er jetzt auch wieder vielmehr Zuwendung.
4.2. Drohender Abbruch durch den Adressaten im Monitoring
Dieser Schritt, also eine Beendigung der Hilfeleistungen muss auf alle Fälle verhindert werden und sollte nur im äußersten Notfall durchgeführt werden, wenn dafür ein plausibler Grund vorliegt. Sollte eine Beendigung der Hilfeleistungen von Seiten der hilfebedürftigen Klienten angekündigt werden, muss hier dringend herausgefunden werden, welchen Grund es hierfür gibt. Denn eine Beendigung der Hilfeleistungen kann für den/die Klienten/in auch Konsequenzen bedeuten, mit denen er/sie nicht rechnen würde.
Nach Neuffer könnte ein Grund für den Abbruch sein, dass die Leistungsträger ihre Methoden zu hoch oder zu niedrig ansetzen, wodurch die Klienten meist auf verlorenem Posten stehen und auch nicht genau wissen, wie sie sich in solchen Situationen selbst helfen können. (Neuffer, 2013, S. 131)
Angenommen, Familie Schiller ist mit der Hilfeleistung von Seiten der Frau Klingenberg unzufrieden, dann ist es wichtig, dass sich alle Beteiligten zusammensetzen und gemeinsam überlegen, woran es liegen könnte. Sollte für das Problem der „Unzufriedenheit in Bezug auf die Hilfeleistung“ kein passendes Konzept gefunden werden, so müssen hier dann die Ziele und Maßnahmen dementsprechend angepasst werden.
Wenn es laut „heroinstudie.de“ dennoch zu Unstimmigkeiten kommen sollte, wäre es sinnvoll, den Hilfeplan zu überarbeiten und zusätzlich eine erneute Bewertung der aktuellen Situation der Klienten durzuführen. Es kann auch vorkommen, dass die Familie Schiller der Vielzahl an Methoden nicht gewachsen ist und aus diesem Grund die Hilfeleistungen beenden möchte. Dafür ist es immens wichtig, dass in einer regelmäßigen Zeitspanne eine Überprüfung der geleisteten Hilfen durchgeführt wird. (heroinstudie.de)
4.3. Fehlende Umsetzung der Leistung durch einen Hilfsanbieter im Monitoring
Sollte eine Umsetzung der im Hilfeplan vorgesehenen Ziele nicht möglich sein, so ist von Seiten des Trägers der laufende Prozess umgehend zu beenden und zusätzlich nach einem neuen Leistungserbringer zu suchen. Der beschriebene Prozess ist Teil des Re-Assessment.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass die geleisteten Prozesse durch den Leistungserbringer entweder zu kurz kommen oder unnötig in die Länge gezogen werden, um daraus Profit zu schlagen. Dann müssen auch hier die laufenden Handlungen umgehend beendet werden, um eine Unterversorgung der hilfesuchenden Klienten zu vermeiden. (Neuffer, 2013, S. 130/131)
Am Beispiel von Familie Schiller kann der eben beschriebene Prozess sehr gut erklärt werden, wenn von Seiten der Sozialpädagogen im Jugendzentrum, welches Pia hin und wieder besucht, eine Vernachlässigung der Jugendlichen zu erkennen ist. So hat auch die SPFH, also Frau Klingenberg keinerlei Kenntnis darüber, was im Jugendzentrum eigentlich abläuft.
Denn wie schon zuvor beschrieben, ist es von essenzieller Bedeutung, dass in regelmäßigen Abständen zwischen der Familie, den Leistungserbringern und der SPFH Gespräche geführt werden, um erkannte Problemsituationen schnellstmöglich zu lösen. Laut der Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC e.V.) kann eine Kommunikation auch in verschiedenen Bereichen, wie z.B. durch Nachfragen beim Klienten und bei den Leistungserbringern, oder auch durch ein Hlifeplangespräch (HPG) erfolgen.
Im HPG besteht die Möglichkeit, sich schon zu Beginn des Prozesses auf bestimmte Vereinbarungen zu einigen, um evtl. ein auftretendes Fehlverhalten zu vermeiden. (DGCC e.V. 2020, S.29) Sollte es im Jugendtreff zu keiner Einigung kommen, muss diese Maßnahme umgehend beendet und durch eine Alternative ersetzt werden.
5. Fazit
Diese Fallstudie ohne Realitätsgehalt zeigt deutlich, dass Kinder und Jugendliche mit Eltern, die unterschiedliche Probleme haben, auch ein erschwertes Leben führen. Die in dieser Fallstudie erwähnte Familie Schiller ist auf die Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen angewiesen. Dafür wurden im Vorfeld die Ressourcen aller Familienmitglieder herausgesucht und gefiltert. Denn hier liegt das Hauptaugenmerk auf der Aktivierung der Selbsthilfe, damit für Familie Schiller wieder eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglich ist. Des Weiteren beruhen die Ziele der Unterstützung für die Familie Schiller auf den Zielen des Case Managements. Laut Kreft und Müller wird das Case Management als eine Verfahrensweise beschrieben, die in Humandiensten und ihrer Organisation zu dem Zweck, bedarfsentsprechend im Einzelfall eine nötige Unterstützung, Behandlung, Begleitung, Förderung und Versorgung von Menschen angemessen bewerkstelligt. Das Handlungskonzept ist zugleich ein Programm, nach dem Leistungsprozesse in einem System der Versorgung und in einzelnen Bereichen des Sozial- und Gesundheitswesens effektiv und effizient gesteuert werden können. (DGCC 2015, X) Somit verweist das Handlungskonzept auf den Einzelfall, den es zu bewältigen gilt. Zudem beinhaltet es auf der Organisationsebene unter anderem auch das Management aller Fälle einer bestimmten Problematik. (Kreft/ Müller, 2019, S. 74)
Anhang
Gesetzestext: § 1 SGB VIII Absatz 3 Satz 1-5
„Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere
1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
2. jungen Menschen ermöglichen oder erleichtern, entsprechend ihrem Alter und ihrer individuellen Fähigkeiten in allen sie betreffenden Lebensbereichen selbstbestimmt zu interagieren und damit gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben zu können,
3. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,
4. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
5. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.“
Literaturverzeichnis:
Bieker, R./Floerecke, P. (Hrsg.) (2011): Träger, Arbeitsfelder und Zielgruppen der Sozialen Arbeit. Kohlhammer, Stuttgart.
Deinet, U. (Hrsg.) (2012): Methodenbuch Sozialraum. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden.
DGCC e. V. (2015): Anhang I: CM-Leitprinzipien. In: Deutsche Gesellschaft für Care und Case Management e. V. (Hrsg.): Case Management Leitlinien. Rahmenempfehlungen, Standards und ethische Grundlagen. Case Management in der Praxis. medhochzwei, Heidelberg, S. 11–15
Kreft, D./Müller, W.C (2019): Methodenlehre in der Sozialen Arbeit; Ernst Reinhardt Verlag München, 3. Auflage
Lowy, L. (1988): Case Management in der Sozialarbeit. In: Brennpunkte Sozialer Arbeit: Themenheft Soziale Einzelhilfe, S. 31–39.
Neuffer, M. (2013): Case Management. Soziale Arbeit mit Einzelnen und Familien (5. Aufl.). Beltz Juventa, Weinheim und Basel. S.130
Schulz, B. (2017): „Das Spielen hat mein Leben komplett kontrolliert. Zugriff am 14.02.2022. Verfügbar unter https://www.spiegel.de/panorama/spielsucht-ein-betroffener-erzaehlt-a-1137456.html
Schwabe, M. (2019): Methoden der Hilfeplanung. Zielentwicklung, Moderation und Aushandlung. (5. Aufl.). Beltz Juventa, Weinheim Basel
Speck, K. (2007): Schulsozialarbeit. Eine Einführung. Ernst Reinhardt GmbH & Co KG Verlag, München
Wabnitz, R.J. (2019): Grundkurs Kinder- und Jugendhilferecht für die Soziale Arbeit (5. Aufl.). Ernst Reinhardt GmbH & Co KG Verlag, München
Wendt, W.R. et al. (2018): Case Management. Fall- und Systemsteuerung in der Sozialen Arbeit (5. Aufl.). Ernst Reinhardt, GmbH & Co KG, Verlag, München
Stellenbeschreibung für einen Case Manager (steuerklassen.com). Verfügbar unter https://www.steuerklassen.com/stellenbeschreibung/case-manager/
Jugendamt: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de. Verfügbar unter https://www.juraforum.de/lexikon/jugendamt#:~:text=Aufbau%20des%20Jugendamtes%201%20besch%C3%A4ftigt%20sich%20mit%20den,3%20f%C3%B6rdert%20bzw.%20plant%20die%20Jugendhilfeangebote%20vor%20Ort.
Aufgaben eines modernen Monitorings (2) | it-administrator.de. Verfügbar unter https://www.it-administrator.de/themen/netzwerkmanagement/fachartikel/241881.html
heroinstudie.de. Verfügbar unter http://heroinstudie.de/manual_binneneval/case_15.pdf
IU Fallstudie Zielgruppenarbeit und Fallmanagement – Bewertung
Die vorgestellte IU Fallstudie Zielgruppenarbeit und Fallmanagement wurde mit 97 von 100 Prozent bzw. der Note 1,0 bewertet.
Bewertung der Beispiel-Fallstudie:
- Erfassung: 10 von 10 Punkten (Gewichtung 15 %)
- Konzept: 10 von 10 Punkten (Gewichtung 15 %)
- Analyse: 10 von 10 Punkten (Gewichtung 30 %)
- Abschluss: 9 von 10 Punkten (Gewichtung 15 %)
- Formalia: 8 von 10 Punkten (Gewichtung 10 %)
- Richtigkeit: 10 von 10 Punkten (Gewichtung 5 %)
- Sprache: 10 von 10 Punkten (Gewichtung 10 %)
- Summe: 67 von 70 Punkten (96,5 Prozent)
Kommentare zur Beispiel-Fallstudie:
Die Beispiel-Fallstudie wurde mit sehr gut bewertet. Daher sind in der Bewertung nur wenige Kommentare enthalten. Wenn alles passt, gibts nichts zu meckern. 😉
Einzig im Bereich der Formalia gab es zwei Punkte, die beanstandet wurden (daher wohl auch der Punktabzug).
- Im Inhaltsverzeichnis fehlte die Überschrift „Inhaltsverzeichnis“
- Die Anhänge und das Literaturverzeichnis wurden in der Beispielarbeit auf einer Seite platziert. Laut Kommentar sollten beide auf eine eigene Seite.
Fazit zur IU Fallstudie Zielgruppenarbeit und Fallmanagement
Ich bedanke mich recht herzlich bei unserer Kommilitonin, die mir ihre bewertete Fallstudie zur Verfügung gestellt hat. So konnte wieder ein hilfreicher Blogbeitrag entstehen.
Gehen wir gemeinsam, nicht einsam durchs Fernstudium.
Das Prinzip der Gegenseitigkeit (Geben und Nehmen) ist der Erfolgsfaktoren im Fernstudium.
Fakt ist – durch gegenseitigen Austausch kommst du schneller und einfacher ans Ziel.
Möchtest du helfen? Dann teile deine Hausarbeiten.
Interesse? Melde dich gerne per E-Mail bei mir.
Nimm die Beispiel-Fallstudie aus dem Modul IU Zielgruppenarbeit und Fallmanagement bitte nur als Hilfestellung und Inspiration.
Glaube mir, kopieren oder abschreiben bringt dich nicht weiter.
Spätestens beim Plagiatscheck fällt es auf und deine Arbeit wird mit nicht bestanden bewertet.
Meine Tipps, auf was du bei jeder Hausarbeit achten solltest:
- halte dich zu 100 % an die Fragestellung
- gehe auf alle Punkte aus der Fragestellung ein
- orientiere dich am Prüfungsleitfaden
- kopiere nichts von alten Arbeiten
Wenn du dir diese Punkte zu Herzen nimmst, dann wird alles nach Plan laufen. Versprochen!
Beachte auch folgenden Beitrag:
„Bedeutung der Operatoren – nennen, erklären, beschreiben, …“.
Zum Schluss noch eine Bitte:
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Herzlichen Dank für deine Unterstützung. 🙏
Gemeinsam, nicht einsam durchs Fernstudium
Liebe Grüße
Dein Michael
P.S. Du studierst noch nicht an der IU hast aber Interesse am IU Fernstudium? Dann beachte folgende Links:
Hier bloggt Michael Schmid,
er ist glücklicher Familienvater, langjähriger Fernstudent und Blogger … weiterlesen
Um dich zu unterstützen, teilt er hier seine Erfahrungen mit dem wissenschaftlichen Arbeiten im Fernstudium. Durch sein Motto „ich mach weiter“, überzeugt er seine Leser vom lebenslangen Lernen und unterstützt Sie auf dieser Reise.
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