IU Seminararbeit – Heilpädagogische Interventionen
für Kinder und Jugendliche
[Bewertetes Beispiel 72/100 Punkten]
Folgend stellen wir dir das Beispiel einer IU Seminararbeit – Heilpädagogische Interventionen für Kinder und Jugendliche [DLBHPWHAKJ02] vor.
Die Arbeit wurde mit 72 von 100 Punkten, bzw. der Note 2,7 bewertet!
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💡 Beachte: Die Formatierung der folgenden IU-Seminararbeit entspricht nicht der originalen Arbeit.
Beispiel einer IU Seminararbeit – Heilpädagogische Interventionen für Kinder und Jugendliche
Seminar: Heilpädagogische Interventionen für Kinder und Jugendliche – DLBHPWHAKJ02
Aufgabenstellung 3: Heilpädagogische Interventionen in der stationären Kinder- und Jugendhilfe
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Kurzer Überblick über die stationäre Jugendhilfe
3. Erläuterung des aggressiven und kriminellen Problemverhaltens von Jugendlichen im Alter zwischen 12 – 18 Jahren
4. Unterstützungsmöglichkeiten der Heilpädagogik
4.1 Einordnung von Unterstützungsmöglichkeiten der Heilpädagogik vor neurobiologischem Hintergrund für Jugendliche mit aggressivem und kriminellem Problemverhalten im Alter von 12 – 18 Jahren in der stationären Jugendhilfe
4.2 Einordnung von Unterstützungsmöglichkeiten der Heilpädagogik vor entwicklungspsychologischem Hintergrund für Jugendliche mit aggressivem und kriminellem Problemverhalten im Alter von 12 – 18 Jahren in der stationären Jugendhilfe
5. Fazit
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Die Autorin arbeitet seit Oktober 2023 in der stationären Jugendhilfe mit neun Jugendlichen im Alter zwischen 12 – 18 Jahren in einer Heimgruppe. Es kommt immer wieder vor, dass diese Jugendliche aggressives und kriminelles Problemverhalten aufzeigen. Hierbei ist es unrelevant, ob sie weiblich oder männlich sind. Die Situationen, in denen sie das Problemverhalten zeigen, sind grundsätzlich ähnlich, allerdings ist die Intensität des Verhaltens je nach Situation unterschiedlich ausgeprägt. Gemeinsam mit den Jugendlichen werden verschiedene Möglichkeiten besprochen, wie sie das aggressive Verhalten gegenüber sich selbst, gegenüber Dritten oder Objekten abschwächen oder vermeiden bzw. es an Objekten, die dafür vorgesehen sind, ausleben können. Dies funktioniert nur bedingt, sodass Prügeleien, kaputte Fensterscheiben etc. das Ergebnis des Problemverhaltens sind. Können die Jugendlichen nach einiger Zeit die Situation ‚von außen betrachten‘, äußern sie meistens, dass ihnen ihr Problemverhalten selbst unangenehm ist. Da sie aber in der akuten Situation keinen Ausweg sehen, können sie ad hoc auch keine Alternativen abrufen.
Durch den Buchtext „Handbuch Aggression, Gewalt und Kriminalität bei Kindern und Jugendlichen“ (vergl. Melzer et al., 2015, S. 46) wird deutlich, dass in der Sozialgeschichte der Jugend und jungen Erwachsenen eine große Anzahl vorübergehender Ereignisse von Jugendgewalt vorliegt. Diese sind vor dem Hintergrund der Auseinandersetzung mit den eigenen Entwicklungsphasen und der Welt der Erwachsenen in Bezug auf die sozial-strukturellen, sozial-räumlichen und biografischen Lebensumstände zu verstehen. Die oben genannten Ereignisse zeigen unter anderem die jeweilige soziale Lage des jungen Menschen auf. Gewaltereignisse können auf unterschiedliche Art und Weise als ‚Hilferuf der Jugend‘ interpretiert werden und stellen somit eine Ambivalenz dar. Diese Thematik erlangt sowohl in der Jugendkultur als auch in der Öffentlichkeit Aufmerksamkeit und kann eine nonkonforme oder problematische ‚Vitalität‘ hervorrufen. Sie sind mit den Dynamiken der Adoleszenz und besonderen Protestformen, mit Rebellion und kulturellem Aufbruch einerseits, aber auch mit Gewalt, Delinquenz und Kriminalität andererseits verbunden (Melzer et al., 2015, S. 46). Es kann vorkommen, dass Aggressionen, Gewalt oder andere Risikoverhaltensweisen auftreten, wenn die Herausforderungen, die sich aus der Entwicklung ergeben, nicht angemessen bewältigt werden können. Wenn Stress durch Entwicklungsaufgaben entsteht und die verfügbaren Bewältigungsfähigkeiten überschritten werden, kann dies die Persönlichkeitsentwicklung gefährden und das Risiko von problematischem Verhalten erhöhen. Aus diesem Missverhältnis zwischen Entwicklungsanforderungen und Bewältigungskompetenzen können Risikowege entstehen, die problematische Folgen für die Persönlichkeit des Jugendlichen und auch für die soziale Umwelt haben können (Melzer et al., 2015, S. 101).
Aufgrund der oben genannten Fakten lautet die Forschungsfrage der Seminararbeit: ‚Welche verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten der Heilpädagogik unter Einordnung vor einem entwicklungspsychologischen und neurobiologischen Hintergrund gibt es für Jugendliche im Alterzwischen 12 – 18 Jahren in der stationären Jugendhilfe, die aggressives und kriminelles Problemverhalten zeigen?‘. Aufgrund des vorgegebenen Seitenlimits für die Seminararbeit werden einige Themen der Seminararbeit nicht detailreich erläutert. Die angegebenen Quellen bieten aber die Möglichkeit, bei Interesse weitere Informationen einzuholen. Ziel der Seminararbeit ist es, die Möglichkeiten der Heilpädagogik zur Unterstützung von jungen Menschen nachvollziehbar aufzuzeigen Die Seminararbeit erläutert zuerst die stationäre Jugendhilfe im Allgemeinen, um einen groben Überblick zu geben. Danach wird aggressives und kriminelles Problemverhalten von Jugendlichen im Alter zwischen 12 – 18 Jahren definiert und die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten der Heilpädagogik unter Berücksichtigung des entwicklungspsychologischen und neurobiologischen Hintergrundes dargestellt. Abgerundet wird die Seminararbeit durch das Fazit.
2. Kurzer Überblick über die stationäre Jugendhilfe
Die Stationäre Jugendhilfe ist das zweite Kapitel der Seminararbeit, um einen groben Überblick über die stationäre Jugendhilfe zu erlangen, da nicht jeder gewalttätige oder kriminelle Jugendliche in Obhut der stationären Jugendhilfe genommen wird, die Forschungsfrage aber die stationäre Erziehungshilfe aufgreift. Aus unterschiedlichen Gründen, weshalb die Jugendlichen kurzzeitig oder längerfristig innerhalb ihrer Herkunftsfamilie nicht leben wollen, können oder dürfen, sind Jugendliche in Heimen bzw. sonstigen betreuten Wohnformen wie Betreutes Wohnen sowie Außen- bzw. Wohngruppen untergebracht. In der Regel wohnen hier Jugendliche, die aus angespannten oder strapaziösen Familienverhältnissen kommen. Bei der Aufnahme werden die individuellen Lebensgeschichten aufgenommen / protokolliert. Erst im Laufe der Zeit werden im Heim zum Beispiel durchlebte traumatische Lebenserfahrungen, durchgängige Frustrationen sowie Defizite in der Erfahrung und Erziehung erkennbar. Laut (Günder & Nowacki, 2020, S. 39) sind die betroffenen Familien in der Regel aus unterprivilegierten Bevölkerungsschichten; der Ausbildungsgrad der Eltern und deren beruflicher Status sind gering. Familien mit einem Stiefelternteil sind häufig betroffen. Auch Suchtprobleme haben in vielen Familien eine negative Auswirkung auf die dort lebenden Schutzbefohlenen. Scheidungswaisen und Jugendliche aus gescheiterten Pflegefamilien sind in den vergangenen Jahren immer häufiger in der Heimerziehung vorzufinden (Günder & Nowacki, 2020, S. 39 – 44). In der Regel findet eine Heimeinweisung nicht nach dem ersten Kontakt zum Jugendamt statt, denn zuvor werden erst ambulante Maßnahmen angewandt. Genaue Regelungen sind im § 42 SGB VIII „Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen“ einzusehen. Hier wird deutlich, dass die Entscheidung einer Inobhutnahme auffälliger junger Menschen nicht willkürlich stattfindet, sondern erst, wenn alle Möglichkeiten des Jugendamtes ausgeschöpft sind. Nicht außer Acht zu lassen ist jedoch, dass es Situationen gibt, in denen Jugendliche sich selbst beim Jugendamt melden, da sie sich in der familiären Situation nicht mehr zurechtfinden (Günder & Nowacki, 2020, S. 39 – 44). Im SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe oder auch im Kinder- und Jugendhilfegesetz (im folgenden KJHG) sind die Rechte der Kinder und Jugendlichen geregelt. Laut § 1 Absatz 1 SGB VIII hat „Jeder junge Mensch […] ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ Die Aufgaben der Jugendhilfe zur Verwirklichung des oben genannten Rechts sind in Absatz 3 zu finden. Die Heimerziehung ist im § 34 SGB VIII „Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform“ genau geregelt. Man erkennt anhand der genauen gesetzlichen Regelungen, dass es ein gesellschaftliches Interesse an dem gelingenden Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen gibt (Gaßmöller, 2021, S. 79). Stationäre Erziehungshilfe ist eine der ältesten Form der gesellschaftlich organisierten Hilfe für junge Menschen ((DJI), 2009) in (Gaßmöller, 2021, S. 79)). Die stationären Erziehungshilfen sind ein Sortiment an erzieherischen Hilfen und können in den oben genannten Gesetzen (KJGH und SGB VIII) nachgelesen werden. Heilpädagogische Unterstützungsmöglichkeiten, die in der stationären Erziehungshilfe möglich sind, werden unter dem Kapitel 4 näher erläutert.
3. Erläuterung des aggressiven und kriminellen Problemverhaltens von Jugendlichen im Alter zwischen 12 – 18 Jahren
Laut (Prölß, 2020, S. 9-11) finden die Begriffe ‚Aggression‘ und ‚Gewalt‘ im Alltag sowie in der Wissenschaft unterschiedlichen Gebrauch. In Alltagssituationen steht ‚aggressives Verhalten‘ oft für nicht der gängigen Norm entsprechende Verhaltensweisen, die unter anderem straffälliges Verhalten oder das bloße Anschreien einer Person sein können. Ebenso kann aggressives Verhalten von der Gesellschaft, als etwas Selbstverständliches angesehen werden, wie zum Beispiel beim Fußball spielen. Zusammenfassend ist der Begriff Aggression in der Gesellschaft mit mehr negativem als positivem behaftet. Auch in der Psychologie werden viele unterschiedliche Definitionen verwendet. Es sind weit über 100 Definitionen von aggressivem Verhalten bekannt, die aber alle zusammen verdeutlichen, dass der Fokus größtenteils auf der Zielreaktion bzw. der Absicht der Schädigung liegt. Daher werden Verletzungen oder Schädigungen, die per Zufall auftreten, nicht als Aggression gesehen. In wissenschaftlichen Definitionen ist die Intention in den Blick zu nehmen, um eine Abgrenzung zwischen ungewollten Provokationen und aggressivem Verhalten durch Krankheitsbilder zu ermöglichen. Nicht nur die Schädigungsabsicht, sondern auch das Wissen über die Konsequenzen des Verhaltens ist bei der Einordnung des Verhaltens zu berücksichtigen. Nehmen Handelnde die Konsequenzen mutwillig in Kauf, ist das ebenfalls ein Charakteristikum von Aggression. Wenn die Handelnden die Konsequenzen nicht erkennen oder es ist ein Handeln im Affekt, dann ist es ein impulsives Handeln und keine Aggression. Die Aggressivität, die Jugendliche mutwillig an den Tag legen, ist auch ein Thema in der stationären Jugendhilfe. Nach (Petermann & Koglin, 2015, S. 10 ff.) gilt aggressives Verhalten als problematisch, wenn die oben genannten Merkmale in schwerwiegender Form über einen längeren Zeitraum in mehr als einer spezifischen Situation bzw. einem Lebensumfeld auftreten. Die oben genannten Situationen kommen in verschiedenen Beziehungen vor, die eine Gefährdung weiterer Entwicklungsaufgaben aufzeigen. Bestimmte psychische Auffälligkeiten / Störungen wie ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung) können ein aggressives Verhalten begünstigen. Aber auch ein ‚aggressives Erziehungsverhalten‘ durch die Erziehungsberechtigten kann zu aggressivem Verhalten des Jugendlichen führen – sogenanntes Modelllernen (Petermann & Koglin, 2015, S. 16).
Laut (Schwabe, 2019, S. 14) ist aggressives Verhalten in stationären Jugendeinrichtungen keine Seltenheit (Schwabe, 2019, S. 14). Die Weltgesundheitsorganisation (im folgenden WHO) definiert Gewalt wie folgt:
„Der absichtliche Gebrauch von angedrohtem oder tatsächlichem körperlichem Zwang oder physischer Macht gegen die eigene oder eine andere Person, gegen eine Gruppe oder Gemeinschaft, der entweder konkret oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Verletzungen, Tod, psychischen Schäden, Fehlentwicklung oder Deprivation führt.“ (Weltgesundheitsorganisation, 2002, S. 6) Nimmt man die Definition der WHO und setzt diese in Bezug auf das Modelllernen von (Petermann & Koglin, 2015, S. 16), bedeutet dies, dass die jungen Menschen das in der Definition beschriebene Verhalten der Erwachsenen auf ihr eigenes Verhalten gegenüber anderen übertragen.
4. Unterstützungsmöglichkeiten der Heilpädagogik
Um die Forschungsfrage genauer untersuchen zu können, werden zunächst die Unterstützungsmöglichkeiten der Heilpädagogik im Allgemeinen erläutert, um dann in den zwei Unterkapiteln näher darauf einzugehen. Nach (Eitle, 2003, S. 12 ff.) gehört die Heilpädagogik zur wissenschaftlichen Disziplin der Pädagogik, die sich auf die Menschen, auf deren Entwicklung mit erschwerten Bedingungen sowohl in der Theorie als auch in der Praxis bezieht. Die Heilpädagogik wird unter anderem an Hochschulen und Universitäten unter Bezugnahme anderer Wissenschaften unterrichtet. Daher ist sie auch als vorwiegend elektische Disziplin bekannt, da sie die Ideen anderer verwendet. Wird die Heilpädagogik angewandt, geht es nicht hauptsächlich um die Behebung des einen speziellen Defizites, sondern um die gänzliche Förderung des Jugendlichen im gesamten sozialen Umfeld. Die Heilpädagogik beachtet hierbei die individuellen Begabungen und Eigenarten des Einzelnen. Der Begriff „Heil“ hat einen griechischen Ursprung. Die freie Übersetzung lautet „ganz“ oder „Glück“ (vergl. Kobil, 1993, S. 121). Wie auch andere therapeutische Hilfen entspricht die Heilpädagogik der griechischen Bedeutung „Therapie“ mit dem Tenor, „jemanden zu begleiten, zu pflegen“ (vergl. Hojdeger & Faust, 2004), (vergl. Eitle, 2003, S. 12 ff.). Ondracek hat in seinem Buch „Beratung in der Heilpädagogik“ (vergl. Ondracek, 2013, S. 61) drei Aspekte der Methodik beraterischer Unterstützung (humanistische und konstruktivistische Begründung, praxisbezogene Methodik und beratungsrelevantes Fachwissen) aufgezeigt. In der Heilpädagogik steht am Anfang der Beratung die humanistische und konstruktivistische Begründung. Durch die Darstellung von relevanten Faktoren zur Erfüllung der Beratungsaufgabe erfolgt die praxisbezogene Methodik. Danach ist auf beratungsrelevantes Fachwissen aus der Heilpädagogik, Psychologie und Medizin hinzuweisen. Insbesondere in der Heilpädagogik zeigt sich die Notwendigkeit sehr deutlich, die Lebensbedingungen der Betroffenen zu humanisieren. Die humanistische Sichtweise auf die Heilpädagogik und das heilpädagogische Handeln sind grundlegende Merkmale des Selbstverständnisses der Heilpädagogik (Ondracek, 2013, S. 63).
Im Kontext der Heilpädagogik bedeutet vor allem der Einsatz aus einer humanistischen Perspektive heraus, sich dem Schutz des Lebens und der Solidarität mit bedürftigen, schwachen und marginalisierten Menschen zu verpflichten. Darüber hinaus ist es für diejenigen, die in der Heilpädagogik tätig sind, wichtig, sich auf die individuellen Fähigkeiten der Betroffenen zu konzentrieren. Das bedeutet, ihre Bedürfnisse zu erkennen und sich ihnen ohne Vorurteile (unabhängig von Person, Herkunft, sozialer Stellung, Religion oder Leistungsfähigkeit) zuzuwenden. Es ist wichtig, die einzigartige Persönlichkeit der Betroffenen zu respektieren, ihre Ausdrucksweise zu verstehen, ihnen Schutz und Sicherheit zu bieten, ihre Lebenszufriedenheit zu fördern und sie bei der Suche nach eigenen Wegen zur Entfaltung ihrer Potenziale zu unterstützen. Die Fachkräfte der Heilpädagogik sollten als Begleiter eines Wachstumsprozesses verstanden werden; einer Entwicklung, die aus dem Menschen selbst heraus entsteht, ohne zu dominieren oder eigene Vorstellungen und Werte in den Entwicklungsprozess einzubringen. Es ist wichtig, jeden Einzelnen in Bezug auf die Persönlichkeitsentwicklung, Erhaltung der Individualität, das Selbstwertgefühl und die Selbstbestimmung zu unterstützen, zu fördern und zu begleiten. Daher ist es bedeutsam, sich auf die Entdeckung von individuellen, sozialen und ökologischen Ressourcen zu konzentrieren und diese als Quelle akzeptabler Lösungen für die einzelne Person und die Allgemeinheit zu nutzen. Dafür zu sorgen, dass alle Betroffenen die Möglichkeit haben, ein ‚normales‘ Leben zu führen und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, genau wie alle anderen Mitglieder der Gesellschaft, ist von hoher Signifikanz (Ondracek, 2013, S. 65).
Das heilpädagogische Klientel ist heterogen – sowohl in Bezug auf die Problematik als auch in Bezug auf das Alter. Auch Eltern, deren ‚Kinder‘ bereits erwachsen sind, können Unterstützung benötigen. Die Benennung bzw. Zuordnung von Klienten ist ein häufig diskutiertes Definitionsproblem. Es besteht die Gefahr, dass betroffene Menschen auf ein betontes Charakteristikum reduziert und gesellschaftlich stigmatisiert und diskriminiert werden. Aus dieser Problematik heraus sind Begriffe wie „Menschen mit Behinderung“, „Kinder mit autistischen Zügen“, „Kinder mit besonderem Förderbedarf“ oder „seelen-pflegebedürftige Kinder“ entstanden. (vergl. Grevening & Ondracek, 2009, S. 85). Die Begrifflichkeiten sollen verdeutlichen, dass der einzelne Mensch mehr ‚zu bieten hat‘ als seine Behinderung. Auf der einen Seite soll Behinderung nicht tabuisiert werden, auf der anderen Seite sollen Menschen nicht stigmatisiert oder ausgegrenzt werden. Tabuisierung und Abwertung von Menschen sollen in heilpädagogischen Beratungs- und Unterstützungskontexten nicht vorkommen (Grevening & Ondracek, 2009, S. 85).
Nollau definiert die heilpädagogischen Konzepte wie folgt:
„Heilpädagogische Konzepte sind charakterisiert durch:
- Werte (Menschenbild, berufliches Selbstverständnis)
- Ziele (Zielgerichtetheit)
- Legitimationen (Doppelmandat aus der Verpflichtung gegenüber einerseits dem zu begleitenden Menschen und andererseits dem Auftraggeber)
- Wissen und Methodik“ (vergl. Nollau, 2015, S. 56)
Gröschke (1997) definiert Konzepte als eine Verbindung von drei Elementen: der Person, die die Grundhaltungen der heilpädagogischen Fachkraft repräsentiert, dem Milieu, das die Entwicklung fördert und der Methodik, die spezielle Techniken und Methoden beinhaltet, um Interaktion und Kommunikation zu gestalten und zu strukturieren. Jedes dieser Elemente ist auf ein grundlegendes Phänomen der menschlichen Existenz ausgerichtet. Zu diesen Phänomenen gehören „Leiblichkeit und Wahrnehmung, Bewegung, Entwicklung, Spiel, Lernen, Tätigkeit und Sprachlichkeit“ (vergl. Nollau, 2015, S. 56 zitiert nach Gröschke, 1993). Sie sind Ausgangspunkt und Bezugsgröße heilpädagogischen Handelns und mit einer spezifischen Haltung und Perspektive gegenüber dem Menschen verbunden. Die heilpädagogische Fachkraft strebt im Prozess der dialogischen Auseinandersetzung mit dem Menschen die Entwicklung, Stabilisierung und Erhaltung der psychischen Funktionen und somit die Entwicklung, Differenzierung und Integration der Persönlichkeit an. Die Zugangsweisen zu den Grundphänomenen menschlicher Existenz und die Methoden der entsprechenden Konzepte werden genutzt (Nollau, 2015, S. 56) zitiert nach (Gröschke, Praktische Ethik der Heilpädagogik. Individual- und sozialethische Reflexionen zu Grundfragen der Behindertenhilfe, 1993).
Die Grundlagen des heilpädagogischen Handlungskonzeptes sind von Nollau in einem Schaubild von Gröschke abgebildet, welches nachfolgend kurz beschrieben wird. Das Schaubild zeigt verschiedene Aspekte der persönlichen Entwicklung und Förderung einer Person. In der Mitte des Schaubildes steht ‚Person‘ in einem blauen Rechteck, umgeben von Pfeilen, die auf verschiedene Kategorien der Förderung und Entwicklung zeigen. Es gibt sechs Kategorien rund um die ‚Person‘, verbunden durch Pfeile:
- Förderpflege Basale Aktivierung: Diese ist mit dem Begriff ‚Leiblichkeit‘ verbunden.
- Psychomotorische Förderung: Diese ist mit dem Begriff ‚Bewegung‘ verbunden.
- Verhaltensmodifikation: Diese ist mit dem Begriff ‚Lernen‘ verbunden.
- Kompetenzförderung: Diese ist mit dem Begriff ‚Tätigkeit‘ verbunden.
- Kommunikationsförderung: Diese ist mit dem Begriff ‚Sprachlichkeit‘ verbunden.
- Spielförderung: Diese ist mit dem Begriff ‚Spielen‘ verbunden. (vergl. Nollau, 2015, S. 57 zitiert nach Gröschke, 1997, S. 278)
Durch intensive und vertrauensvolle Elternarbeit, interdisziplinäre Teamarbeit und Falldiskussionen im Team können die kindliche Bedürfnislage, die Bedarfe und die Barrieren verstanden werden, um für einen störungsfreien und förderlichen Entwicklungsverlauf zu sorgen. Was dem Kind an angemessenem Verhalten und Möglichkeiten für eine entsprechende bestmögliche Entwicklung fehlt, kann mit der Frage beantwortet werden, was zu tun ist. Daraus werden Handlungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten abgeleitet. Handeln muss dabei nicht unbedingt aktiv eingreifend sein, sondern kann auch abwartend und aufmerksam beobachtend, (los-)lassend und raumgebend sein. Häufig wird deutlich, dass die äußeren Bedingungen, die Umfeldbedingungen – seien sie räumlich, strukturell-organisatorisch oder personell, – verändert und die sozialen Bezugssysteme (Eltern, Pädagogen, Kindergruppe) unterstützt, entlastet, umgestaltet und / oder sensibilisiert werden müssen. Erziehung ist in diesem Zusammenhang also nicht nur Erziehung des Kindes, sondern auch Erziehung seines Umfeldes (Nollau, 2015, S. 108).
Um für die jungen Menschen einen individuellen Entwicklungs- und Förderplan zu entwickeln und einzusetzen, müssen diese jungen Menschen prozesshaft und strukturiert beobachtet werden. Erst dadurch ist es möglich, sie zu beurteilen und den Entwicklungs- und Förderbedarf zu ermitteln. Danach werden unterstützende Maßnahmen und Handlungsschritte eingeleitet und der Entwicklungsprozess dokumentiert. Insgesamt sind sieben Schritte für die Entwicklung eines Förderplans als sinnvoll zu erachten. Diese sind laut (Nollau, 2015, S. 125) die Diagnostik des aktuellen Entwicklungsstandes, die Setzung von Prioritäten bei der Auswahl der Förderschwerpunkte, Spezifikation der Ausgangslage bezüglich der ausgewählten Schwerpunkte, Herleitung der Förderziele (systemischer Ansatz), Planung exakter Förderangebote, Durchführung fortlaufender Dokumentation, Förderplan evaluieren.
4.1 Einordnung von Unterstützungsmöglichkeiten der Heilpädagogik vor neurobiologischem Hintergrund für Jugendliche mit aggressivem und kriminellem Problemverhalten im Alter von 12 – 18 Jahren in der stationären Jugendhilfe
Wie bereits in dem Kapitel 4 aufgeführt, besitzen die Fachkräfte der Heilpädagogik verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten zur personenbezogenen Förderung und Entwicklung junger Menschen. Neurobiologie ist eine Wissenschaft, die sich mit den einzelnen Bereichen im Gehirn beschäftigt (Bogerts, 2021, S. 47 ff.). Die Kategorie ‚Psychomotorische Förderung‘ beinhaltet den Begriff ‚Bewegung‘. Für ein besseres Verständnis für die Möglichkeiten dieses Handlungsfeldes arbeitet die Autorin mit einem fiktiven Beispiel, welches in keinerlei Verbindung zu möglichen realen Personen steht. Hauptakteur ist der 12-jährige Paul, der aufgrund seiner aggressiven und kriminellen Vorgeschichte in der stationären Jugendhilfe lebt. Pauls Erziehungsberechtige haben ihn bei Fehlverhalten aggressiv bestraft. Der eher zurückhaltende Paul hat früher in der Schule und im Freundeskreis Anerkennung erlangen können, wenn er den fremden Kindern aggressiv gegenübertrat oder sich mit seinen kriminellen Tätigkeiten, zum Beispiel Stehlen im Supermarkt etc., brüstete. In der Anamnese hat der Heilpädagoge festgestellt, dass Paul ein geringes Selbstwertgefühl besitzt, welches er mit seinem vor allem aggressiven Verhalten kaschieren möchte. Auch Vertrauen zu anderen Personen aufzubauen, fällt Paul schwer. Er berichtet in einem Gespräch, er wüsste teilweise gar nicht, wer er genau sei. Der Heilpädagoge entscheidet sich unter anderem zu dem Förderpunkt der Sensomotorik und Psychomotorik. Nachdem Paul Vertrauen und eine Bindung zu ihm aufgebaut hat, besucht er zusammen mit dem Heilpädagogen einen Barfußpfad, den Paul mit geschlossenen Augen – geführt von dem Heilpädagogen – überqueren muss. Hintergrund dieser Aufgabe ist es, dass Paul zum einen gegenüber dem Heilpädagogen Vertrauen aufbauen muss, zum anderen aber auch sich und seinen Körper ohne Ablenkung wahrnehmen kann.
Sensomotorische Fähigkeiten sind das Zusammenspiel von Bewegung, Wahrnehmung und Gefühl als funktionelle Einheit. Das Förderkonzept der Psychomotorik basiert unter anderem auf diesem Verständnis. In diesem Konzept wird im Sinne einer ganzheitlichen Förderung von Kindern mit Entwicklungsverzögerungen und Verhaltensauffälligkeiten den emotional-motivationalen und intentionalen Aspekten sensomotorischer Erfahrungen besondere Bedeutung beigemessen. Wahrnehmen ist eine komplexe Aktivität, die nicht nur aus sinnlicher Wahrnehmung besteht, sondern auch aus Bedeutungszuweisung durch Erkennen und Verstehen. Es ist wichtig, dass diese Aktivität objektiv beschrieben wird ohne subjektive Bewertungen, es sei denn, sie sind als solche gekennzeichnet. Bei der Wahrnehmung werden drei Ebenen unterschieden: Objektwahrnehmung, Selbstwahrnehmung und Personen- bzw. Fremdwahrnehmung. Das Erfassen, Interpretieren und Darstellen von Wahrnehmungen hängt sowohl von den jeweiligen objektiven Reizen (aus der Innen- oder Außenwelt) als auch von den Vorerfahrungen, Einstellungen und Motivationen des Wahrnehmenden ab (Nollau, 2015, S. 86, 88).
Um auf das oben genannte Beispiel zurückzukommen, ist nicht nur die aktive Bewegung für Paul wichtig, sondern auch eine Struktur. Ein Rhythmus als Prinzip für strukturierende und zeitgebundene Momente ist ebenso bedeutend wichtig. Diese Momente können Alltagsabläufe, Bildungs- und Erziehungsprozesse betreffen, denn diese strukturieren von außen die stagnierenden Entwicklungsverläufe. Dadurch wird der erforderliche Halt von außen gegeben, um den Halt von innen aufzubauen.
Es wird deutlich, dass alltägliche praktische Tätigkeiten, die für das Kind bedeutsam sind und in denen es sich mit all seinen Sinnesempfindungen, seinem Naturell, seinen Emotionen, Sehnsüchten und Intentionen sowie seinem ureigenen Tempo und Rhythmus körperlich ausleben kann, für die kindliche Entwicklung unerlässlich sind (Nollau, 2015, S. 91).
Durch die positiv erlebten Erfahrungen kann Paul verstehen, dass er sein ursprüngliches Verhalten nicht benötigt, um mit sich selbst im Reinen zu sein. Der Heilpädagoge hätte noch mehr Möglichkeiten, Paul zu fördern, die allerdings alle aufzuführen, würde den Rahmen der Seminararbeit sprengen.
4.2 Einordnung von Unterstützungsmöglichkeiten der Heilpädagogik vor entwicklungspsychologischem Hintergrund für Jugendliche mit aggressivem und kriminellem Problemverhalten im Alter von 12 – 18 Jahren in der stationären Jugendhilfe
Die Entwicklungspsychologie beschäftigt sich mit der Darstellung und Analyse von Veränderungen des menschlichen Erlebens und Handelns über die Lebensspanne hinweg, d. h. von der vorgeburtlichen Entwicklung bis zum Tod. Das übergeordnete Ziel ist es, eine umfangreiche Untersuchung und eine kritische Überprüfung der verschiedenen Merkmale und Gebiete vorzunehmen, um schließlich eine umfassende Ergebnissammlung zur Verfügung zu stellen, die ein klareres Verstehen und möglicherweise eine Verbesserung der verschiedenen intraindividuellen Veränderungen des menschlichen Erlebens und Verhaltens über die Lebensspanne hinweg ermöglicht (Prof. Dr. Schwarzer & Prof. Dr. Walper, o.D.).
Unterstützungsmöglichkeiten der Heilpädagogik für junge Menschen vor dem entwicklungspsychologischen Hintergrund ist unter anderem die Spielförderung. Das Spielen ist für den jungen Menschen eine direkt erfahrbare und sichtbare Gegebenheit. Spielen gehört zu den Grundmerkmalen des Lebens und gliedert sich in Lebens- und Tätigkeitsform. Die Fähigkeit zu spielen, ist dem Menschen von Geburt an gegeben, muss aber erlernt werden. Aus den spielerischen Handlungen in der frühen Kindheit entwickeln sich differenzierte Strukturen des Spiels, die es dem Kind möglich machen, elementare Lernprozesse zu vollziehen. Nollau definiert das Spiel folgendermaßen: „Das Spiel stellt einen geschützten Raum dar, in dem sich das Kind mit der Realität in einer Weise auseinandersetzen kann, in der es von dieser nicht überfordert wird. Es ermöglicht, Vergangenes, Gegenwärtiges und Zukünftiges zu bearbeiten und zu ordnen.“ (vergl. Nollau, 2015, S. 94). Durch das Ausprobieren von Handlungsmöglichkeiten kann das Kind lernen beziehungsweise üben, mit schwierigen Situationen umzugehen. Im Spiel formt das Kind seine individuelle und soziale Persönlichkeit. Es wird sowohl im Spiel als auch außerhalb davon mit seinen eigenen Wünschen, Bedürfnissen und Verhaltensmustern sowie mit denen seiner sozialen Umwelt in Konfrontation gebracht. So werden Fertigkeiten und Fähigkeiten in allen Bereichen der menschlichen Existenz entwickelt bzw. erweitert. Für Kinder mit Beeinträchtigungen, mit Behinderungen im geistigen, körperlichen oder sozial-emotionalen Bereich, bei Traumatisierungen und Verhaltensauffälligkeiten, ist das Spiel mit seiner Fähigkeit, die menschliche Aktivität zu regulieren (sei es anregend, beruhigend, strukturierend oder ordnend), besonders wichtig und notwendig. Wenn ein Kind in seiner Fähigkeit zu spielen beeinträchtigt ist, ist das gemeinschaftliche, begleitete Spiel oft ein geeignetes Instrument, um stillstehende oder blockierende Entwicklungsprozesse und Aktivitätsstufen anzuregen und selbstorganisatorische Reaktionen im Kind bzw. durch das Kind zu fördern. Das Spiel wird daher als pädagogisches Instrument verstanden, d. h. als Kern der menschlichen Beziehung zwischen der heilpädagogischen Fachkraft und dem Kind. Durch das Spielen können sie einen gemeinsamen Bezugspunkt finden, der die Kommunikation und damit die pädagogische Einflussnahme ermöglicht. Die Sprache des Kindes ist das Spiel. Spielen bedeutet für das Kind, die eigene Entwicklung aktiv mitzugestalten und sich selbst zu formen. Das Spiel bietet eine Ebene der geistigen und emotionalen Freiheit. Im Spiel kann das Kind Konflikte aufarbeiten und verarbeiten. Die Entwicklung von alternativen Handlungsweisen, vor allem von Bewältigungs- und Veränderungsstrategien, wird durch das Spiel gefördert (Nollau, 2015, S. 96 – 98).
Überträgt man die Informationen auf das Beispiel von Paul in Kapitel 4.2, kann Paul durch das Spiel mögliche Alternativen zu seinen aggressiven und kriminellen Handlungen finden. Vor allem kann Paul aber eine Bewältigungs- und Veränderungsstrategie entwickeln, die ihm hilft, bei entsprechenden Situationen nicht in das alte Handlungsmuster zu verfallen. Die Aufgabe des Heilpädagogen besteht darin, in einer sprachlichen Beziehung zu Paul das Spiel mit den vorhandenen Möglichkeiten verständlich zu machen (Nollau, 2015, S. 97). Spiel und Lernen sind eng miteinander verbunden. Im Spiel kann das Kind alternative Verhaltensweisen erlernen. Lernen ist ein abstraktes, konstruiertes Begriffskonstrukt, das sich durch den Veränderungsaspekt auszeichnet. Es kann nur indirekt durch Veränderungen im Verhalten und Erleben erschlossen werden. Diese Veränderungen manifestieren sich in den Fähigkeiten, Bereitschaften, Werten, Normen und Motiven, die hinter dem erkennbaren Verhalten liegen. Die Handlungen eines Kindes führen zu Veränderungen in seiner Person und seiner Lebens- und Umwelt. Aus diesen Veränderungen heraus ergeben sich wiederum Anreize für neue Handlungen, die die Entwicklung des Kindes fördern. Zwischen Personen und Umwelt findet Entwicklung wechselseitig statt. Das Prinzip der Individualisierung – und damit auch diese Grundsätze – gilt auch für (heil-)pädagogische Fachkräfte, trotz der Orientierung an bestimmten Gesetzmäßigkeiten und übereinstimmenden Mustern menschlicher Entwicklung. Es ist normal, verschieden zu sein. Jeder Mensch entwickelt sich individuell und hat eine eigene Biografie sowie eigene Entwicklungsverläufe und -muster. Entwicklung ist ein Leitbegriff und bedeutet Veränderung und Anderswerden ohne ein zwingendes Aufwärts- und Vorwärtsstreben. Die Persönlichkeitsentwicklung als lebenslanger Prozess wird vom Kind selbst angestoßen. Aus diesen Grundsätzen ergeben sich (heil-)pädagogische Handlungsprinzipien. Diese beinhalten das Zulassen und Fördern von Selbsterkenntnis und Autonomie sowie das „Fördern durch Fordern“ (vergl. Nollau, 2015, S. 100 – 104). Ein Fordern ohne Über- und Unterforderung und Diskrepanzerfahrungen sind wichtig (Nollau, 2015, S. 100 – 104).
5. Fazit
Die notwenigen Informationen zur Beantwortung der Forschungsfrage: „Welche verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten der Heilpädagogik unter Einordnung vor einem entwicklungspsychologischen und neurobiologischen Hintergrund gibt es für Jugendliche im Alter zwischen 12 – 18 Jahren in der stationären Jugendhilfe, die aggressives und kriminelles Problemverhalten zeigen?“ hat die Autorin in den einzelnen Kapiteln, vor allem mit dem Kapitel 4 und den Unterkapitel 4.1 und 4.2, näher dargestellt. Gerade in diesen Unterkapiteln wird sichtbar, wie sehr die heilpädagogischen Maßnahmen und qualifiziertes Fachpersonal den betroffenen Personen helfen können. Heilpädagogische Maßnahmen können den betroffenen Personen Sicherheit in ihrem ‚Selbst‘ geben, da durch diese Maßnahmen den Betroffenen anschaulich oder auch unterbewusst aufgezeigt werden kann, wie sie gemeinsam mit dem heilpädagogischen Fachpersonal an einem ‚positiven selbst‘ arbeiten können und vor allem, wie die jungen Menschen selbst an diesem mitwirken können. Gerade wenn betroffene Personen das Gefühl durch unsere Gesellschaft vermittelt bekommen, sie seien in unserer Gesellschaft nicht willkommen. Da die betroffenen Personen ihr eigenes Verhalten (z. B. das Verhalten durch ADHS) oft selbst nicht einordnen können und sich selbst als ‚minderwertig‘ oder ‚verrückt‘ einstufen, können die heilpädagogischen Maßnahmen wirksam sein. Aber nicht nur die betroffenen Personen können durch diese Maßnahmen Erfolge und Verständnis erlangen, auch die Erziehungsberechtigen etc. können durch die heilpädagogischen Maßnahmen profitieren. So können sie durch das Verstehen und das dadurch entstehende Verständnis adäquater reagieren und die betroffenen Personen unterstützen bzw. beschützen. Auch in der stationären Jugendhilfe können diese Hilfen gut angewendet werden. Die Autorin selbst hat in einer Heimgruppe in der stationären Jugendhilfe die Situation erlebt, dass sie ein Jugendlicher sowohl verbal als auch tätlich angegriffen hat. Durch vorherige Gespräche wusste sie, dass dieser Jugendliche in solchen Situationen durch sein ADHS nicht allein aus der Situation herauskommt, sondern ‚seinen Film durchspielen muss‘ und sein Verhalten ihr gegenüber auf keinen Fall bewusst böswillig ist. In der oben beschriebenen Situation kam ihr die Bezugsperson des Jugendlichen zur Hilfe, da der Jugendliche sie als das ‚Problem‘ gesehen hat. Die Bezugsperson ist ruhig und sachlich auf den Jugendlichen zugegangen und hat ihn – durch verschiedene auf diesen Jugendlichen zugeschnittene Handlungsoptionen – aus seinem ‚Film‘ geholt. Als der Jugendliche wieder in der Realität war, hat dieser sich von selbst bei der Autorin entschuldigt und ihr erklärt, wieso er so reagiert hat. Allerdings darf man nicht vergessen, dass jede betroffene Person ein Individuum ist und diese unterschiedlich auf die heilpädagogischen Maßnahmen reagieren. Sind die betroffenen Personen nicht für diese heilpädagogischen Maßnahmen offen, sieht die Autorin die Maßnahmen zum Scheitern verurteilt.
Literaturverzeichnis:
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(Glaub mir, ich habe das Buch selbst gelesen und angewendet.)
Bewertung – IU Seminararbeit
Die vorgestellte IU-Seminararbeit Heilpädagogische Interventionen für Kinder und Jugendliche wurde mit 72 von 100 Prozent bzw. der Note 2,7 bewertet.
Bewertung der Beispiel-Seminararbeit:
- Einführung: 10 von 10 Punkten (Gewichtung 4 %)
- Struktur: 8 von 10 Punkten (Gewichtung 12 %)
- Theorie: 9 von 10 Punkten (Gewichtung 20 %)
- Methodik: 5 von 10 Punkten (Gewichtung 20 %)
- Argumentation: 4 von 10 Punkten (Gewichtung 20 %)
- Abschluss: 9 von 10 Punkten (Gewichtung 4 %)
- Darstellung: 10 von 10 Punkten (Gewichtung 4 %)
- Richtigkeit: 9 von 10 Punkten (Gewichtung 4 %)
- Sprache: 9 von 10 Punkten (Gewichtung 4 %)
- Literatur: 10 von 10 Punkten (Gewichtung 8 %)
- Summe: 72 von 100 Punkten bzw. Note 2,7
Kommentare zur Beispiel-Seminararbeit
- Maximale Seitenzahl liegt bei 10 Seiten Textteil.
- Grundsätzlich gute Einleitung mit sinnvoller Hinführung zum Thema und nachvollziehbarer Beschreibung des methodischen Vorgehens innerhalb dieser Arbeit. Die Relevanz des Themas wurde aufgrund des derzeitigen Forschungsstandes ausreichend dargestellt. Hier gern noch Quellen/ Zahlen/ Daten/ Fakten als Beleg. Ziele der Arbeit wurden benannt. Eine Eingrenzung des Themas bzw. Aussagen darüber, was in der Arbeit geleistet/ nicht geleistet werden kann, sollte ergänzt werden.
- Insgesamt sind in den Kapiteln 2 und 3 wesentliche Merkmale und Informationen über das Bild der Beeinträchtigung bzw. die Jugendhilfe dargestellt worden. Dabei wurden zahlreiche Quellen verwendet.
- zu Kapitel 4: Insgesamt interessante grundlegende Aspekte zu einem hp Grundverständnis. Diese sind jedoch in den Ausführungen zu breit, da der Fokus der Forschungsfrage auf den konkreten Unterstützungsmöglichkeiten in Bezug auf die Ziel- und Altersgruppe liegt. Diese kommt jedoch in den Ausführungen inhaltlich zu kurz.
- zu Kapitel 4.1: Diese Ausführungen hingegen sind im Vergleich zum vorangegangenen Kapitel deutlich zu knapp, greifen zwar exemplarisch die Psychomotorik auf, ohne diese dabei jedoch umfassend theoretisch zu fundieren, oder aber auch auf mehrere konkrete Handlungsempfehlungen für die Praxis in der stationären Jugendhilfe einzugehen. Was genau passiert vor dem neurobiologischen Hintergrund durch die Psychomotorik. Auch das ist hier nicht umfassend dargestellt. Des Weiteren fehlen Bezugspunkte zwischen Psychomotorik und die z. B. 16-18 Jährigen => siehe deine Forschungsfrage.
- zu Kapitel 4.2: Der Schwerpunkt dieser Arbeit sind aber aggressive Kinder und Jugendliche, bitte behalte deinen Fokus. Welche Spielformen? Er ist schließlich schon 12. Das Spiel ist an sich sinnvoll theoretisch fundiert dargestellt worden und Begründungslinien zur Entwicklung sind aufgezeigt worden. In der Betrachtung fehlt jedoch, inwiefern durch welche Spielformen ein 12-jähriges Kind im stationären Setting erreicht werden könnte und wie dies ganz konkret dazu beitragen kann, aggressivem und kriminellem Verhalten zu begegnen. Der Bezug zu den älteren Kindern bzw. Jugendlichen fehlt im Zusammenhang zum Spiel gänzlich, die sind jedoch auch Teil der Forschungsfrage und müssen daher mit bedacht werden.
Fazit
Gratulation und herzlichen Dank an unsere IU-Kommilitonin.
Da sie uns ihre Seminararbeit aus dem IU-Modul „Heilpädagogische Interventionen für Kinder und Jugendliche“ zur Verfügung stellt, ist dieser super wertvolle Blogbeitrag entstanden.
Gehen wir gemeinsam, nicht einsam durchs Fernstudium.
Geben und Nehmen ist einer der wichtigen Faktoren im Fernstudium.
Fakt ist – durch regelmäßigen Austausch kommst du einfacher und schneller zum Abschluss.
Möchtest du auch helfen? Dann teile gerne deine Hausarbeiten.
Interesse? Schreibe mir eine kurze E-Mail.
Wie schon in der Einleitung erwähnt, ist es wichtig, diese Beispiel-Seminararbeit als Hilfestellung anzusehen und nichts zu kopieren. Ein Plagiat verlängert nur unnötig deinen Weg zum Ziel. 😉
Hier noch vier simple Punkte, worauf es sich bei Hausarbeiten zu achten lohnt:
- halte dich zu 100 % an die Fragestellung
- gehe auf alle geforderten Punkte ein
- orientiere dich am Prüfungsleitfaden
- kopiere nichts von alten Arbeiten
Wenn du diese Tipps beachtest, hast du schon fast gewonnen. Versprochen!
Informiere dich hierzu bitte in folgendem Beitrag:
„Bedeutung der Operatoren – nennen, erklären, beschreiben …“.
Zum Schluss noch eine Bitte:
Teile diesen Beitrag mit deinen Kommilitonen und/oder unterstütze ich-mach-weiter gerne auf 👍 Facebook.
Herzlichen Dank für deine Unterstützung. 🙏
Gemeinsam, nicht einsam durchs Fernstudium
Liebe Grüße
Dein Michael – ehemaliger IU-Fernstudent
P.S. Wenn du selbst Student im IU-Fernstudium bist und deinen persönlichen Erfahrungen teilen möchtest, dann melde dich gerne per E-Mail bei mir. Ich freue mich auf dich.
Hier bloggt Michael Schmid,
er ist glücklicher Familienvater, langjähriger Fernstudent und Blogger … weiterlesen
Um dich zu unterstützen, teilt er hier seine Erfahrungen mit dem wissenschaftlichen Arbeiten im Fernstudium. Durch sein Motto „ich mach weiter“, überzeugt er seine Leser vom lebenslangen Lernen und unterstützt Sie auf dieser Reise.
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Noch offene Fragen? Dann poste gerne einen Kommentar.